Wien: Selbsttests gelten ab 1. Juli nicht mehr als Eintrittsnachweis
Ab 1. Juli gelten Corona-Selbsttests in Wien nicht mehr als Eintrittsnachweis für die Gastronomie und Co. Das teilte Bürgermeister Michael Ludwig am Mittwoch mit. Grund sei die rasante Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus.
Corona-Lockerungen wie etwa, dass die FFP2-Maskenpflicht teilweise fällt und in den Wiener Linien ab 1. Juli nur noch einen Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, bleiben aufrecht.
Corona-Selbsttests in Wien nicht mehr als 3-G-Nachweis erlaubt
Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig verkündete am Mittwoch (30. Juni), dass es zu einer Verschärfung der Eintrittstests für Gastro und Co. kommen wird. Ab Donnerstag (1. Juli) gelten Corona-Selbsttests, die zu Hause oder direkt im Lokal gemacht werden können, nicht mehr als Eintrittsnachweis. Grund dafür ist die rasante Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus. Im Gegensatz zu anderen Politikern sei er nicht der Ansicht, dass die Gesundheitskrise überstanden sei. Antigen- und PCR-Tests in offiziellen Teststraßen und Labors gelten aber weiterhin.
Kinder ab sechs Jahren müssen getestet sein
Zudem müssen ab Donnerstag (1. Juli) in Wien auch Kinder ab sechs Jahren einen negativen Corona-Nachweis überall dort zeigen, wo die 3-G-Regel gilt. Das würde in den meisten Fällen bedeuten, dass ein Test verlangt wird, da Kinder üblicherweise weder genesen noch geimpft sind, so Bürgermeister Michael Ludwig. Auch in diesem Fall sind keine Corona-Selbsttests mehr gültig, sondern es müssen ebenfalls Antigen- oder PCR-Testergebnisse vorgezeigt werden. Grund für diese Entscheidung sei die Ferienzeit, während der die Testungen in den Schulen entfallen.
FFP2-Maskenpflicht in Öffis fällt
Lockerungen gibt es ab 1. Juli allerdings was das Tragen von FFP2-Masken angeht. Künftig gilt etwa keine FFP2-Maskenpflicht mehr in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Allerdings muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, bestätigen auch die Wiener Linien am Mittwoch. Natürlich darf man weiterhin freiwillig eine FFP2-Maske in den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. Wer sich allerdings nicht an die Mund-Nasen-Schutz-Regel hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Es droht eine Geldstrafe von 50 Euro.
Komplet entfällt die Maskenpflicht außerdem überall dort, wo ein 3-G-Nachweis erbracht werden muss. So müssen wir ab 1. Juli etwa keine Masken mehr beim Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistern tragen. Und auch in der Gastro fällt die Maskenpflicht.