Wegen Schwangerschaft: Kellnerin von Wiener Raucherlokal gefeuert
Der Geschäftsführer eines Wiener Raucherlokals feuerte eine Kellnerin, weil sie schwanger war. Sie habe nicht mehr zum „Image des Lokals“ gepasst. Das berichtete am Montag die Arbeiterkammer. Die Frau konnte ihre Ansprüche nun durchfechten.
Die Kündigung erfolgte trotz des gesetzlichen Kündigungs- und Entlassungsschutzes für Schwangere.
Schwangere gekündigt, weil sie nicht mehr zum Image des Lokals passt
Weil sie nicht mehr zum „Image des Lokals“ passen würde, kündigte der Geschäftsführer eines Raucherlokals im Wiener Bezirk Meidling eine schwangere Frau. Die Betroffene arbeitete zuvor sieben Monate in dem Café. Vor ihrer Kündigung informierte die werdende Mutter ihren Arbeitgeber über das Arbeitsverbot gemäß Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz, in dem es für die Gastronomie heißt: „Werdende Mütter dürfen in Räumen, in denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind, nicht arbeiten.“ Weil im gesamten Lokal rauchen erlaubt war, hätte die Angestellte eigentlich bei vollen Bezügen bis zum Beginn ihres Wochengeldbezugs freigestellt werden müssen. Der Geschäftsführer ignorierte allerdings das Arbeitsverbot. Er meinte außerdem, die Kellnerin müsse selbst weiter rauchen und Alkohol trinken, um so die Konsumation der Gäste zu erhöhen, heißt es in einer Aussendung der AK.
Arbeiterkammer erstritt Ansprüche der Betroffenen
Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer, die nun vor Gericht den ausstehenden Lohn bis zum Beginn des Mutterschutzes sowie fehlendes Überstundenentgelt erstritt. Insgesamt handelt es sich dabei um 7.200 Euro. Im Rahmen des Prozesses kam man außerdem noch auf andere Rechtswidrigkeiten. So habe die Besitzerin des Lokals ihre Mitarbeiter im großen Stil schwarz beschäftigt. Die schwangere Angestellte hatte ihren Lohn nämlich jeweils gemäß Vereinbarung direkt aus den Tageseinnahmen entnommen. Nach dem letzten Dienst erhielt sie allerdings nichts mehr. Kontaktaufnahmen mit dem Geschäftsführer blieben erfolglos. Stattdessen wurde eine Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses „in beiderseitigem Einvernehmen“ angemeldet. Bei der Gebietskrankenkasse erfuhr sie dann, dass sie nur geringfügig für einen Tag in der Woche angemeldet gewesen war – obwohl sie sechs Tage in der Woche je zehn Stunden und mehr gearbeitet hatte. Lohnzettel seien zudem gefälscht worden und der Arbeitgeber hatte keine Arbeitszeitaufzeichnungen.