Vergewaltigung in Basel: Mildes Urteil, weil Opfer „falsche Signale“ sendete
Ein Urteil im Fall einer Vergewaltigung in Basel sorgt derzeit für einen ziemlich großen Aufschrei im Netz. Die Strafe für einen Vergewaltiger wurde nun nämlich drastisch reduziert, weil das Opfer „falsche Signale“ gesendet haben soll.
Diese würden das Vergehen „relativieren“, so die Richterin.
Vergewaltigungsurteil in Basel sorgt für Entsetzen: Strafminderung wegen „falscher Signale“
Der Vorfall hatte sich bereits im Februar 2020 ereignet. Eine 33-Jährige war damals in Basel unterwegs. Nach einer gemeinsamen Partynacht brachten ein 32-Jähriger und ein 17-Jähriger die Frau nachhause. In ihrem Hauseingang sollen sie beide elf Minuten lang vergewaltigt haben, wie aus einer Anklageschrift hervorgeht. Nach der Tat flohen die beiden gebürtigen Portugiesen offenbar in ihre Heimat, wenige Tage später stellte sich der ältere allerdings der Polizei in Basel.
Der Mann wurde in erster Instanz zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, doch er legte Berufung ein. Der Fall wurde erneut vor Gericht gebracht und die Strafe für den Täter im zweiten Verfahren deutlich reduziert. Nun kommt der 33-Jährige nämlich schon am 11. August frei. Außerdem wurde auch die sogenannte Genugtuung (also eine Geldzahlung) für das Opfer reduziert. Die Begründung für das Urteil: Die Frau habe „mit dem Feuer“ gespielt und „falsche Signale“ ausgesendet, denn sie soll nur wenige Stunden vor der Tat in dem Club, in dem sie zuvor feiern war, mit einem anderen Mann auf der Toilette verschwunden sein. Außerdem waren die Übergriffe „relativ kurz“, weshalb diese zu keine bleibenden physischen Verletzungen bei der Frau geführt hätten, so die zuständige Gerichtspräsidentin.
Der zweite mutmaßlich Täter wurde bislang übrigens noch nicht verurteilt. Weil er zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, muss er sich demnächst vor einem Jugendgericht verantworten.
Urteil löst heftige Diskussionen aus
Auf Social Media wird nun heftig über das Urteil im Fall des 32-jährigen Täters diskutiert und auch bei Opferanwälten sorgt die Entscheidung für Kopfschütteln. Schon die vierjährige Haftstrafe sei ein zu mildes Urteil gewesen, diese Strafe zu reduzieren und dem Opfer jetzt auch noch eine Mitschuld zuzuweisen, sei ein absolut letztklassiges Zeichen für alle Opfer sexualisierter Gewalt, kritisieren User auf Twitter, Instagram und Co die Entscheidung des Gerichts in Basel.
Noch ist unklar, wie es in dem Fall wirklich weitergeht, denn das Urteil wurde bislang noch nicht schriftlich an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Das Gericht selbst äußerte sich bislang noch nicht zu der öffentlichen Kritik gegen die Entscheidung.