Ungerechte Behandlung: Zivildiener reichen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein
Zivildiener in Österreich fühlen sich ungerecht behandelt. Mehr als 100 von ihnen möchten deshalb Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen.
Denn sie verdienen deutlich weniger, als jene außerordentlichen Zivildiener, die dem Aufruf der Bundesregierung zur Unterstützung während der Corona-Krise gefolgt sind.
Ungleiche Bezahlung
Aufgrund der Coronavirus-Krise hatte die österreichische Bundesregierung ehemalige Zivildiener dazu aufgerufen, sich zum Dienst zu melden. 3.500 junge Männer sind diesem Aufruf gefolgt. Sie sollen Engpässe im Gesundheits- und Pflegebereich ausgleichen. Dafür dürfen sie mit einer Abgeltung von 1.300 Euro monatlich rechnen.
Jene regulären Zivildiener, deren Dienst Ende März ausgelaufen wäre und ungefragt bis zum Juni verlängert wurde, erhalten im Schnitt hingegen nur 550 Euro monatlich. „Das ist gleichheitswidrig“, erklärte der Wiener Anwalt Nikolaus Rast gegenüber der APA. Er und sein Partner Mirsad Musliu haben die Verteidigung von 1.500 Betroffenen übernommen.
Verlängerte Zivildiener reichen Beschwerde bei VfGH ein
Rast kündigte zudem an, Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. Denn für die Ungleichbehandlung unter den Zivildienern gebe es keine sachliche Rechtfertigung. Immerhin seien die aktuellen Zivildiener sogar qualifizierter, als jene, die vor Jahren ihren Zivildienst geleistet hätten. Denn wenn sie nicht gerade in einem entsprechenden Berufsfeld weitergemacht haben, sind die Sonderzivildiener auf dem damaligen Ausbildungsstand. „Womöglich haben sie die seinerzeit erworbenen Kenntnisse überhaupt vergessen“, erklärte Nikolaus Rast. So lasse sich ihr Nutzen für die Allgemeinheit nicht mit dem eines jetzigen Zivildieners vergleichen. Umso unverständlicher sei es, die außerordentlichen Zivis besser zu bezahlen.
Außerordentlicher Zivildienst während Corona-Krise
Rund 3.500 Menschen sind vor wenigen Wochen dem Ruf der Bundesregierung gefolgt und haben sich erneut zum Zivildienst gemeldet. Dieser außerordentliche Dienst soll in Zeiten der Corona-Krise Personalmangel in wichtigen Berufen vorbeugen. Bildungsminister Heinz Faßmann kündigte damals an, dass der Dienst für manche Fächer wie etwa Medizin oder Pflegewissenschaft als Wahlfach oder Praktikum angerechnet werden könne.