Tina Turner reicht Klage wegen ihrer Doppelgängerin ein
Dorothea „Coco“ Flechter gilt als die beste Doppelgängerin von Tina Turner. Sie sieht der Sängerin sogar so ähnlich, dass sie jetzt zu einem Fall für den Bundesgerichtshof geworden ist.
Denn Tina Turner – die echte – klagt jetzt gegen ein Show-Plakat, auf dem ein Foto ihres Doubles zu sehen ist.
Tina Turner: Doppelgängerin ist Fall fürs Gericht
Man sagt, dass jeder Mensch sieben Doppelgänger auf der Welt hat. Auffällig ist das besonders bei Stars, denn meistens befinden sich deren Doubles auch im Rampenlicht. Etwa für Tribute-Shows und andere Veranstaltungen, in denen die Hits der weltbekannten Sängerinnen und Sängern zum Besten gegeben werden.
So wie Dorothea „Coco“ Fletcher. Denn die Sängerin gilt als perfektes Ebenbild von Tina Turner. Deshalb ist sie auch schon seit Jahren der Star der Show „Simply The Best – Die Tina Turner Story“. Und dafür wird natürlich auch Werbung gemacht. Mit dem Gesicht von Dorothea, die eben genauso aussieht, wie die echte Tina Turner.
Genau das stößt der 81-Jährigen (echten Turner) auch bitter auf. Denn sie habe nichts mit der Produktion zutun. Doch aufgrund des Werbeplakates könnte die Täuschung entstehen, dass die Original-Turner bei der Show auftritt. Wer die Sängerin jedoch kennt, weiß, dass sie sich 2009 vom Bühnenleben verabschiedet hat. Weil sie nicht möchte, dass der Veranstalter weiterhin mit diesem Foto wirbt, reicht sie Klage ein.
Wer bekommt recht?
Schon vor einem Jahr hat die echte Turner ihre Anwälte in diesem Fall eingeschaltet. Das Ergebnis: Die Show musste von nun an mit dem Slogan „Starring Dorothea Fletcher as Tina Turner“ werben, um alle Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Jetzt soll offenbar auch noch das Foto weg. Denn die Original-Turner ist den Angaben nach der Auffassung, dass der Betrachter der Plakate aufgrund der Ähnlichkeit zwischen Fletcher und ihr davon ausgehe, dass sie selbst auf den Plakaten abgebildet sei.
Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment argumentierte jedoch, dass es noch nie vorgekommen sei, dass sich ein Zuschauer nach der Show darüber beschwert habe, dass er die echte Tina Turner gar nie zu Gesicht bekommen hat. Immerhin gab es bereits 100 Darbietungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wer den Rechtsstreit gewinnt, steht noch in den Sternen. Letzten Endes geht es aber um die Frage, ob hier die Kunstfreiheit oder das Recht am eigenen Namen und Bild überwiegt.