TikTok reicht Klage gegen USA ein
Der Betreiber der chinesischen App TikTok, ByteDance, will nun in Form einer Klage gegen die USA vor Gericht ziehen. Hierfür beruft sich das Unternehmen auf fehlende Unterstützung bei der Problemlösung seitens der amerikanischen Regierung.
Laut den Aussagen des chinesischen Konzerns wolle man mit der Klage sicherstellen, dass die Verhandlungen mit den USA auf beiden Seiten gemäß rechtsstaatlichen Grundsätzen ablaufen.
Klage gegen USA: ByteDance will vor Gericht ziehen
Donald Trump hatte mit Anfang August ein Dekret unterzeichnet, das auf ein Verbot von TikTok ab Mitte September hinausläuft, wenn das Unternehmen die App bis zu diesem Zeitpunkt aus eigener Hand verkauft haben sollte. Ein weiteres Dekret des US-Präsidenten verpflichtet alle US-Bürger zudem dazu, innerhalb von 45 Tagen jegliche Geschäftsbeziehungen zu ByteDance zu unterbinden. Vergangene Woche forderte Trump das chinesische Unternehmen schließlich noch dazu auf, sich innerhalb der nächsten drei Monate von allen Daten der US-Nutzer zu trennen. ByteDance dürfe laut der Verordnung anschließend kein Eigentum in den USA mehr besitzen, das für TikTok benutzt werden könnte.
TikTok wirft US-Regierung falsches Spiel vor
Nun will sich der Betreiber von TikTok allerdings juristisch wehren. In einer offiziellen Stellungnahme kündigte ByteDance aus diesem Grund an, Klage gegen das Vorgehen der US-Regierung einzureichen. Dies solle noch diese Woche passieren. Laut TikTok, bemühe man sich bereits seit fast einem Jahr darum eine Lösung mit der US-Regierung zu finden. Die Einigung soll allerdings durch die USA erschwert worden sein. Denn laut den Anschuldigungen von TikTok halte sich die Regierung nicht an die gültigen Verfahren und Fakten. Um sicherzustellen, dass alles nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ablaufe, wolle man nun vor Gericht ziehen. Zudem sei es dem Unternehmen wichtig zu garantieren, dass sowohl TikTok als auch seine Kunden selbst fair behandelt werden. Aus diesem Grund habe man sich dazu entschieden nun gegen das Transaktionsverbot vorzugehen.