Tierschützer bewirken Gatterjagd-Verbot im Burgenland
Das burgenländische Jagdgesetz wird geändert. Ab 2023 ist die Gatterjagd in dem Bundesland nun nämlich doch verboten.
Die mehr als 14.000 Unterschriften für eine Volksabstimmung gegen die Gatterjagd (benötigt wären 12.000) seien ein „klares Signal“, heißt es von der SPÖ Burgenland.
Gatterjagd im Burgenland wird verboten
Die Unterschriftenaktion des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) zeigt jetzt Wirkung. Mehr als 14.000 Unterschriften konnten gegen das Jagdgesetz im Burgenland gesammelt werden. Genug, um eine Volksabstimmung abhalten zu müssen. Doch das ist nun nicht mehr notwendig. Denn die SPÖ-Regierung im Burgenland beschloss noch in der Landtagssitzung am Donnerstag einen Antrag, der die Gatterjagd ab 2023 verbietet.
„Klares Signal“: Mehr als 14.000 Unterschriften
Die mehr als 14.000 Unterschriften seien laut Landesrat Leonhard Schneemann ein „klares Signal“ gegen die umstrittene Jagdmethode, bei der man Tiere innerhalb eines Geheges jagen darf. Durch den neuen Antrag wäre die Volksabstimmung nun „inhaltlich obsolet“, so Landesgeschäftsführer Roland Fürst. Wenn die Abstimmung dennoch abgehalten wird, könnte das zu weiteren Änderungen im Gesetz führen.
Verein gegen Tierfabriken kritisiert den Beschluss
Der Verein gegen Tierfabriken zeigt sich über den plötzlichen Beschluss im Burgenland allerdings nicht unbedingt begeistert und spricht unterdessen von einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ um eine Volksabstimmung zu verhindern. Der Verein hätte im Vorfeld nichts davon gewusst und den Verein nicht über die Novelle informiert. „Es ist mir unbegreiflich, warum die SPÖ Landesregierung keinerlei Dialogbereitschaft hat. Warum hat sie im Vorfeld nicht mit dem Tierschutz gesprochen, obwohl sie ein Gesetz aufheben wollte, das sie nach einer breiten Diskussion, in die wir dezidiert eingebunden waren, geschaffen hat?
„, zeigt sich VGT-Obmann Martin Balluch über das Vorgehen entsetzt.
Der Verein wirft der Regierung im Burgenland außerdem vor, das neue Jagdgesetz einfach ohne Begutachtung beschlossen zu haben. Damit würde man dem „Volk im Burgenland die erkämpfte Entscheidungsmöglichkeit“ entziehen, heißt es auf der Webseite des VGT weiter. Man wolle die Menschen objektiv informieren und fair abstimmen lassen. „Dann wüssten wir, wie die Menschen zu Tierschutz stehen“, so der Verein. Sollte die Volksabstimmung nun nämlich doch stattfinden, obwohl die Gesetzesänderung bereits beschlossen wurde, so fürchtet der Verein, dass Menschen, denen Tierschutz wichtig ist, nicht mehr zur Abstimmung gehen. Dabei könnte es dann zu einer Entscheidung für die Gatterjagd kommen und die Aufhebung des bereits beschlossenen Verbots wäre durch die das Ergebnis der Volksabstimmungen bindend.