Telefonische Krankmeldung ab September nicht mehr möglich
Die im März eingeführte telefonische Krankmeldung soll mit 1. September wieder abgeschafft werden. Das berichtet nun unter anderem die Wiener Zeitung auf Berufung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Demnach müssen Personen ab Ende August im Falle einer Erkrankung wieder wie ursprünglich die Ordination ihres Hausarztes aufsuchen, um sich dort krankschreiben zu lassen.
Telefonische Krankmeldung endet mit 1. September
Aufgrund der Corona-Pandemie hatte man sich im März dazu entschieden, den Bürgern die Möglichkeit zu geben sich bei ihrem Hausarzt telefonisch krankschreiben zu lassen. Dabei erhoffte man sich dadurch, die Ansteckungsgefahr für Patienten in den Ordinationen möglichst gering zu halten. Wie die Wiener Zeitung nun allerdings auf Anfrage der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erfahren haben will, kommt es künftig zu einer Abschaffung der telefonischen Krankmeldung. Den Berichten zufolge habe man die Entscheidung auf Wunsch der Wirtschaftsvertreter der Krankenversicherung gefällt, um auf diese Weise möglichen Missbrauch im Vorfeld zu verhindern.
Die neue Maßnahme für Patienten soll zudem mit 1. September in Kraft treten. Demnach müssen Bürger in Österreich ab Ende August im Falle einer Erkrankung die Praxis ihres Hausarztes besuchen. Laut Kronen Zeitung heißt es in einem Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) an alle Hausärzte: „Die im Rahmen der Covid-19-Pandemie eingeführte Möglichkeit der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen nach Kontaktmaßnahme der Patienten über Telefon oder Videokonsultation wird mit Ende August wieder zurückgenommen“.
Elektronische Rezepte weiterhin ausstellbar
Wie die ÖKG gegenüber der Wiener Zeitung außerdem nun bestätigte, seien elektronische Rezepte nicht von der neuen Maßnahme betroffen. Das bedeutet, dass Patienten somit weiterhin die Möglichkeit haben, sich ihr Rezept nach einem Anruf beim Arzt elektronisch an eine Apotheke weiterschicken zu lassen. Die Regelung hatte man im Frühjahr dieses Jahres eingeführt. Sie soll vor allem ältere Menschen und Personen mit einer chronischen Erkrankung vor einer Corona-Infektion schützen.