Sigi Maurer durfte Bierwirt offiziell „Arschloch“ nennen
Nachdem die Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer obszöne E-Mails vom Wiener Bierwirt bekommen hatte, nannte sie ihn ein „Arschloch“. Laut eines aktuellen rechtskräftigen Urteils des Wiener Landesgerichts durfte sie das auch. Der Bierwirt scheiterte also mit seiner Unterlassungsklage.
Der Wiener Bierwirt sitzt inzwischen außerdem wegen Mordverdachts an seiner Lebensgefährtin in U-Haft.
Sigi Maurer durfte Bierwirt „Arschloch“ nennen
Die Grünen-Politikerin Sigrid Maurer hatte nach eigenen Angaben im Frühjahr 2018 von einem Bierladenbesitzer sexuell anzügliche Nachrichten zugeschickt bekommen. Die obszönen Mails postete Maurer auf Facebook und Twitter und veröffentlichte auch den Namen des Mannes. Zudem bezeichnet sie ihn bei ihrem Post als „Arschloch“. Der verklagte sie daraufhin wegen übler Nachrede und Kreditschädigung. Vor Gericht behauptete der Bierwirt nämlich immer, die Nachrichten hätte nicht er selbst geschrieben. Die Politikerin wurde daraufhin tatsächlich wegen übler Nachrede verurteilt, legte allerdings Berufung gegen das Urteil ein.
Nun bestätigt das Wiener Landesgerichts, dass Sigi Maurer den Bierwirt offiziell als „Arschloch“ bezeichnen durfte. Damit ist die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der grünen Klubobfrau und dem Bierwirt auch zivilrechtlich beendet. Die Argumentation des Bierwirts, dass diese Nachrichten nicht von ihm stammten und jeder im Lokal den Computer benützen könne, nahm ihm das Gericht laut „Presse“ nicht ab. Der Wirt habe sich auch in den anhängigen Verfahren ordinär geäußert, hieß es.
„Arschloch“ von Meinungsfreiheit gedeckt
Der Bierwirt, der inzwischen wegen Mordverdachts an seiner Lebensgefährtin in U-Haft sitzt, scheiterte somit mit einer Unterlassungsklage gegen die Politikerin. Die Bezeichnung „Arschloch“ sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Zuvor hatte bereits das Bezirksgericht Josefstadt die Klage des Bierwirts abgewiesen und dabei auf den legendären „Trottel-Fall“ verwiesen: Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte erlaubte die Meinungsfreiheit, dass ein Journalist den damaligen FPÖ-Chef Jörg Haider einen Trottel nannte, weil der sich in einer Rede selbst widersprochen hatte.