Regeln für häusliche Zusammenkünfte zu Ostern gehen laut Verfassungsjuristen zu weit
Für Ostern hat das Sozialministerium nun neue Regeln für häusliche Zusammenkünfte erlassen. So seien Treffen in einem Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, welche nicht im selben Haushalt leben, untersagt.
Das Ministerium hat am 4. April einen entsprechenden Erlass veröffentlicht.
Private Zusammenkünfte zu Ostern untersagt
Kurz vor Ostern hat das österreichische Sozialministerium seine Regeln zu häuslichen Zusammenkünften während der Coronavirus-Pandemie konkretisiert. Laut einem am 4. April veröffentlichten Erlass dürfen nicht mehr als fünf Personen, welche nicht im selben Haushalt leben, in einem geschlossenen Raum aufeinandertreffen. Der Erlass ging an die Landeshauptleute der Bundesländer. Diese sollen dann die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, private Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen.
Die Anweisung ist vor allem in Zusammenhang mit Ostern zu sehen. Die Regierung appellierte zuletzt, auf Osterfeiern im großen familiären Stil zu verzichten. Im Erlass des Sozialministeriums wird zudem noch einmal ausdrücklich erwähnt, dass an Begräbnissen höchstens zehn, an Hochzeiten maximal fünf Personen teilnehmen dürfen.
Für Verfassungsjurist geht Erlass „zu weit“
Der Erlass ist für Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk mehr als fragwürdig. „Das geht zu weit“, erklärte er. Es gebe nämlich keine gesetzliche Grundlage dafür. Denn das Epidemiegesetz würde sich lediglich auf öffentliche Veranstaltungen beziehen. Wörtlich besagt das Epidemiegesetz übrigens: „Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist.“
Auch die Oppositionsparteien im Parlament reagierten mit Kritik. Neos-Klubobmann Nikolaus Scherak, argumentierte etwa: „Mit Erlässen und Verordnungen, die nirgendwo eine gesetzliche Grundlage haben, so regieren normalerweise nur Autokraten“, schrieb er in einer Aussendung. Für die FPÖ sei der Erlass zudem „ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung“.
Ministerium reagiert mit Aussendung auf Kritik
Nach der Kritik von unterschiedlicher Seite reagierte schließlich das Ministerium selbst mit einer weiteren Aussendung unter dem Titel: „Appell an Bevölkerung: heuer keine privaten Osterfeste“. Der aktuelle Erlass „klärt vorrangig“ das Vorgehen der Polizei „gegen Corona-Partys‘“, hieß es darin. Der Erlass sei zudem neu gefasst worden, da die letzte „Version vom 10. März 2020 mittlerweile den Gegebenheiten nicht mehr gerecht geworden war“.
So sei etwa die Beschränkung auf 500 Personen bei Veranstaltungen im Freien obsolet geworden, nachdem solche „ohnehin nicht mehr möglich“ seien. Dasselbe gilt für eine frühere Grenze von 100 Personen in geschlossenen Räumen.