Absolutes Rauchverbot an Schulen: Keine Ausnahmen
Seit 1. Juli gibt es an Schulen ein generelles Rauchverbot. Ab Herbst dürfen dann weder Schüler noch Lehrer rauchen, das Verbot gilt jetzt nämlich für das gesamte Schulgelände. Nun darf auch im Pausenhof nicht mehr geraucht werden. Auch Lehrer müssen sich an das Rauchverbot halten, so eine Neuverordnung des Bildungsministeriums.
Bislang nur Rauchverbot im Schulgebäude
Bislang galt das Rauchverbot nur für das Schulgebäude selbst. Im Freien rund um Schulen, durften sowohl Lehrer als auch Schüler weiterhin rauchen. Das ist ab dem neuen Schuljahr aber anders. An höheren Schulen konnte die bisherige Regelung über die Hausordnung aufgehoben werden, aber auch das ist ab sofort nicht mehr möglich.
Keine Raucherräume für Lehrer
Mit der neuen Verordnung verlieren auch Lehrer jegliches Recht an bestimmten Orden im oder am Schulgelände zu rauchen. Schulbehörden haben mit dem neuen Erlass seit 1. Juli keine Möglichkeit mehr Ausnahmen zuzulassen. Lediglich in „privat genützten Bereichen“, wie etwa in der Wohnung des Schulwarts, ist Rauchen erlaubt.