Polizei darf doch nicht in Wohnungen kontrollieren
UPDATE: Nachdem am Donnerstag ein Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz für Wirbel gesorgt hatte, wonach die Polizei in privaten Wohnungen kontrollieren darf, rudert man nun zurück. Nach scharfer Kritik der Opposition habe man den Antrag nun nochmals geändert, so Medienberichte.
Wie zuvor aus dem ursprünglichen Entwurf hervorging, hätte die Polizei den privaten Wohnraum betreten dürfen, um etwa die Einhaltung der Corona-Regeln sowie der Quarantäne zu kontrollieren.
Heftige Kritik der Opposition
Der Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz sorgte am Donnerstag ordentlich für Wirbel und heftige Kritik seitens der Opposition. Die SPÖ etwa sieht darin einen schweren Eingriff ins Privatleben. Und auch die FPÖ zeigt sich empört und spricht von einem „Tabubruch“ und „polizeistaatlichen Methoden“. Gesundheitskontrollen seien keine Aufgabe der Polizei, lautet außerdem der Vorwurf der NEOS. Das sei „eines Rechtsstaats nicht würdig“ und „gefährlich“, so NEOS-Klubobmann Niki Scherak. Der Entwurf sei laut Medienberichten nun noch einmal geändert worden.
Polizei soll in Wohnungen kontrollieren dürfen
Wie unter anderem orf.at berichtet, dem der Entwurf des Abänderungsantrags vorliegt, soll darin die Rede von einer Betretungsbefugnis für „sonstige Gebäude“ sein, die „keine Betriebe bzw. Betriebsstätten sind; unter anderem auch der private Wohnbereich“. Damit könnten etwa Gesundheitsbehörden aber auch die Polizei die Einhaltung der Corona-Regeln oder der Quarantäne kontrollieren.
Die SPÖ zeigt sich unterdessen empört darüber. Das sei ein „schwerer Eingriff ins Privatleben“, so etwa SPÖ-Vizeclubchef Jörg Leichtfried. Auch Juristen sind den geplanten Änderungen gegenüber skeptisch.
Registrierungspflicht in der Gastronomie soll kommen
In der Gastronomie, der Hotellerie, Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, sowie Spitälern und Altersheimen soll außerdem eine verpflichtete Gäste-Registrierung kommen. Das bedeutet, dass die Daten von Gästen künftig aufgenommen und gespeichert werden müssen. Dabei sollen etwa Namen, Telefonnummer, sowie E-Mail-Adresse und Aufenthaltsdauer vermerkt werden, um diese auf Aufforderung an die Gesundheitsbehörde zu übermitteln. Man könne damit die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, so die Begründung. Die Regelung sei bis Mitte kommenden Jahres befristet und gilt nur für Personen, die sich mehr als eine Viertelstunde in der Einrichtung oder bei einer Veranstaltung aufhalten. Die Datenerhebung soll unter anderem mittels QR-Code erfolgen.
Die Kontrollen der Ausgangsbeschränkungen werden laut Entwurf allerdings nicht erweitert. Diese sollen weiterhin nicht im privaten Wohnraum möglich sein.