Pakistan verbietet umstrittene „Jungfräulichkeitstests“
In Pakistan wurden die umstrittenen „Jungfräulichkeitstests“ verboten. Sie wurden als illegal und verfassungswidrig eingestuft. Bisher galten die sogenannten „Zwei-Finger-Tests“ als gängige Praxis bei Vergewaltigungsopfern.
Die umstrittenen Tests führten bislang etwa Ärzte bei Vergewaltigungsopfern durch, um zu überprüfen, ob sie tatsächlich Geschlechtsverkehr hatten. Bisher wurden diese „Testungen“ sogar bei Gerichtsverfahren vorgelegt und galten als stichhaltige Beweise. In den vielen Fällen wurden die angeblichen Täter freigesprochen, wenn das Jungfernhäutchen bei der Untersuchung noch intakt war.
„Jungfräulichkeitstests“ ab sofort illegal
Pakistan hat jetzt die umstrittenen und nicht wissenschaftlichen „Jungfräulichkeitstests“ verboten. Diese „Tests“ sind ab sofort illegal und verfassungswidrig teilte das Hohe Gericht in der östlichen Stadt Lahore am Montag mit. Menschenrechtler hatten bereits im März eine Petition gestartet, um der Praxis ein Ende zu setzen. Das Ministerium für Recht und Justiz hatte daraufhin im Oktober empfohlen, dass die Tests nicht Bestandteil von Strafermittlung sein sollen.
Bereits seit über zwei Jahren fordert die UN ein Verbot der „Jungfräulichkeitstests“ in Pakistan. Die Tests verstärken Menschenrechtlern zufolge die Ungleichheit der Geschlechter. Das Aussehen des Jungfernhäutchens von Mädchen oder Frauen könne nicht beweisen, ob sie Geschlechtsverkehr hatten oder sexuell aktiv sind, erklärten die UN. Die Untersuchung könne zudem schmerzhaft, erniedrigend und traumatisch sein. Auch das Gericht folgte dieser Argumentation. Der neue Beschluss folgt direkt auf eine Gesetzesverschärfung für Vergewaltiger. Sexualstraftätern drohen künftig in besonders schweren Fällen von Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch chemische Kastration oder die Todesstrafe.
„Zwei-Finger-Tests“ waren übliche Praxis in Pakistan
Bei den sogenannten „Zwei-Finger-Test“ wurde bisher häufig überprüft, ob eine Frau noch Jungfrau ist. In den meisten Fällen wurde dies von Ärzten bei Vergewaltigungsopfern durchgeführt, um zu sehen, ob die Frau sexuellen Kontakt hatte. Nicht nur, dass diese Test keineswegs aussagekräftig sind, weil das Aussehen des Jungfernhäutchens nichts darüber aussagt, ob eine Frau Geschlechtsverkehr hatte oder nicht. Auch sind diese „Testungen“ unglaublich schmerzhaft und können bei traumatisierten jungen Frauen bleibende Schäden hinterlassen. Diese „Zwei-Finger-Tests“ wurden oft als Beweis für die Unschuld angeblicher Vergewaltiger vor Gericht vorgelegt. Bei über 65 Prozent der Verhandlungen mit einem solchen „Test“ als „Beweis“ wurden die angeblichen Täter freigesprochen.