Osterruhe: Lockdown im Osten auch mit Ausreisebeschränkungen
In Niederösterreich, Wien und dem Burgenland verhängte die Regierung letzte Woche über die kommenden Osterfeiertage eine sogenannte Osterruhe.
Ab Gründonnerstag (1. April) bis zum Dienstag nach Ostern (6. April) muss unter anderem der Handel wieder schließen. Jetzt ist außerdem fix: Es gibt Aus- und Einreisebeschränkungen.
Ausreisebeschränkungen im Osten von Österreich
Wer Niederösterreich, Wien und das Burgenland in den kommenden Tagen verlassen oder betreten will, der muss dafür gute Gründe haben, heißt es in der ersten Verordnung zur Osterruhe im Osten von Österreich. Laut Verordnungsentwurf darf man die Bundesländer beispielsweise nicht zum Shoppen, also zum Einkaufen von Dingen des nicht täglichen Bedarfs, verlassen.
Ein Bundesland-Grenzübertritt ist nur aus bestimmten Gründen erlaubt:
- Hilfeleistung
- Einkaufen von Lebensmitteln
- Kontakt mit Eltern oder Geschwistern
- Aufenthalt im Freien
Das bedeutet also, ich darf nicht zum Shoppen in ein Bundesland fahren, in dem der Handel weiter geöffnet ist. Seine Familie in einem anderen Bundesland zu besuchen ist allerdings erlaubt.
Osterruhe im Osten: Diese Regeln gelten
Neben den Aus- und Einreisebeschränkungen gibt es außerdem weitere Regeln, die ab Gründonnerstag gelten.
Handel und Dienstleister schließen
Laut der Verordnung muss der Handel – bis auf Geschäfte für Produkte des täglichen Bedarfs – und körpernahe Dienstleister ab 1. April schließen, und zwar bis einschließlich 6. April. Lebensmittelhändler und Apotheken bleiben also geöffnet.
Museen und Zoos schließen
Auch Museen machen ab Gründonnerstag wieder zu. Zoos müssen ebenfalls wieder schließen. Vorerst für sechs Tage, bis inklusive Dienstag nach Ostern.
Ausgangsbeschränkungen
Zudem gibt es im Zuge der sogenannten “Osterruhe” verschärfte Ausgangsbeschränkungen. Aktuell gelten diese ja erst ab 20 Uhr. Über Ostern sollen sie im Osten auf den ganzen Tag ausgedehnt werden. Die eigene Wohnung soll man nur dann verlassen, wenn es absolut notwendig ist. Ausnahmen sind etwa die Deckung der Grundbedürfnisse, Treffen mit einer wichtigen Bezugsperson, Hilfeleistung oder die Erholung an der frischen Luft.
FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
Schon jetzt müssen wir eine FFP2-Maske in den Öffis, in Amtsgebäuden oder beim Einkaufen tragen. Diese Maskenpflicht wird nun in der Ostregion auf Innenräume ausgedehnt, wenn sich mehr als eine Person darin befindet. An Orten, die hochfrequentiert sind, soll es zudem auch draußen eine FFP2-Maskenpflicht geben.
Testungen oder Homeoffice
In der Arbeit soll es entweder zu regelmäßigen Testungen einmal in der Woche kommen oder die Unternehmen müssen die Mitarbeiter ins Homeoffice schicken.
Reisen
Auch in unseren Nachbarländern steigen die Fallzahlen. Daher soll es zu verschärften Grenzkontrollen kommen. Statt einem sollen künftig zwei negative Tests pro Woche für Pendler notwendig sein.
Schule
Schülerinnen im Burgenland, Wien und Niederösterreich kehren nach den Osterferien nicht gleich zurück an ihre Schulen. In der Woche nach Ostern sollen sie noch im Distance Learning bleiben. Am 11. April startet die Schule wieder mit Präsenz. Dann wird dort statt mit Nasenbohrtests regelmäßig per PCR-Tests auf Infektionen gescreent.
Zutrittstest nach Osterruhe?
Unklar ist derzeit noch, wie es nach der verhängten Osterruhe im Osten weitergeht. Zuvor war von Zutrittstest, wie sie es derzeit auch für körpernahe Dienstleister gibt, für den Handel die Rede. Ob diese tatsächlich kommen, ist noch nicht fix.
Verlängerung des Lockdowns in Wien?
In Wien denkt man unterdessen offenbar bereits über eine Verlängerung des Lockdowns bis nach Ostern nach. Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig sprach sich laut einem Medienbericht bereits für eine Verlängerung der Osterruhe bis zum 11. April aus. Am Montag gibt es dazu noch eine Videokonferenz mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober und den drei betroffenen Landeshauptleuten.