Osterruhe: Handel in Wien, Niederösterreich und Burgenland muss schließen, FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
Jetzt ist es fix: Im Osten von Österreich muss der Handel über Ostern schließen. Und auch körpernahe Dienstleister müssen zumachen. Im Ostgipfel einigten sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober und die Landeshauptleute von Wien, Niederösterreich und dem Burgenland auf eine Verschärfung der Maßnahmen und eine Osterruhe.
Nachdem die Infektionszahlen in den drei Bundesländern zuletzt stark angestiegen waren, hatte die Regierung bereits am Montag angekündigt, dass Anschober gemeinsam mit den betroffenen Landesleuten über neue Maßnahmen beraten werde. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch kam es nach langen Gesprächen nun zu einer Einigung. Diese wurden jetzt bei einer Pressekonferenz am Mittwochabend (24. März) präsentiert.
Osterruhe im Osten von Österreich fix
In Österreich wurden am Mittwoch 3.289 Neuinfektionen registriert. In Wien sind derzeit 176 Infizierte in Intensivbetreuung. Laut Prognosen der Experten kommen die Intensivstation im Osten von Österreich, also Wien, Niederösterreich und im Burgenland, in Kürze an ihre Grenzen. Strengere Maßnahmen seien also unausweichlich, bestätigt auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober in einer Pressekonferenz am Mittwoch. „19 EU-Mitgliedstaaten haben derzeit steigenden Zahlen, dazu gehört auch Österreich“, so Anschober. Die steigenden Zahlen haben Auswirkungen auf die Intensivstationen und man müsse alle Ressourcen nutzen, um Triagen zu vermeiden. „Wir müssen für alle garantieren, dass es keine Triagen gibt, sondern eine ausgesprochen gute Betreuungssituation“, so der Minister. Deshalb bestehe Handlungsbedarf.
„Ich bin froh, dass wir die Öffnungsschritte abgesagt haben“, betont Anschober. Auch, wenn er sich das gewünscht hätte, „aber es ist jetzt nicht die Zeit dafür“. Das wäre ein falsches Signal für die Bevölkerung gewesen.
Drei Punkte seien laut Anschober über Ostern besonders wichtig:
- Kontakte verringern
- Testungen massiv weiter ausbauen
- Ausbau der Schutzmaßnahmen (FFP2 Maskenpflicht)
Vom Gründonnerstag bis inklusive Dienstag nach Ostern (6.4.) gelten folgende Maßnahmen:
- Körpernahe Dienstleister müssen schließen
- Der Handel muss schließen (Ausnahmen: Supermärkte, Apotheken)
- FFP2-Maskenpflicht bei dichten Menschenmassen im Freien
- FFP2-Maskenpflicht für Innenräume, in denen mehr als eine Person anwesend ist
- Kontrollen von Arbeitspendlern aus Risikoregionen (Ungarn, Tschechien) werden intensiviert, es gibt stärkere Kontrollen an den Grenzen
- Verpflichtende Testungen in Betrieben (1x wöchentlich), als Alternative soll das Home Office intensiviert werden
- Schulen steigen nach den Osterferien auf Distance Learning um, danach soll es schrittweise PCR-Tests geben
- Zugangstestungen zum Handel ab 7.4.
- Ausgangsbeschränkungen wie rund um Weihnachten von 0-24 Uhr
„Wir appellieren Osterreisen drastisch zu reduzieren“, so Anschober außerdem. In einer Woche werde man sich wieder zusammensetzen, um die gesetzten Maßnahmen zu evaluieren und gegebenenfalls nachzuschärfen. Die Berichte der Experten seien alarmierend, betont der Gesundheitsminister. Deshalb müsse man nun handeln.
Osterruhe: Handel muss im Osten über Ostern schließen
Zu Ostern soll es für den Handel eine sogenannte „Osterruhe“ geben. Von Gründonnerstag bis zum Dienstag nach Ostern, also vom 1. bis zum 6. April, müssen die Geschäfte, Friseure und andere körpernahe Dienstleister zu bleiben. Ausgenommen sind weiterhin „Produkte des täglichen Bedarfs“, also etwa Supermärkte oder Apotheken.
Distance Learning nach Osterferien
Schulen steigen nach den Osterferien auf Distance Learning um.
Betriebliche Testungen
Betriebliche Testungen sollen einmal pro Woche stattfinden.
FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
Zudem wird die FFP2-Maskenpflicht, die derzeit in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Handel oder in Amtsgebäuden gilt, generell auf Innenräume ausgedehnt.
Zugangstest für den Handel
Nach Ostern, ab dem 7.4. gelten außerdem Zugangstests für den Handel.