Österreichische Regierung verhängt Reisewarnung für spanisches Festland
Spanien-Urlauber aufgepasst! Ab 10. August gilt für die Iberische Halbinsel eine Reisewarnung. Das hat die österreichische Regierung beschlossen.
Aufgrund der „epidemiologischen Entwicklungen“ im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Spanien muss man nun bei der Rückkehr nach Österreich einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorgelegen.
Österreichische Regierung warnt vor Reisen nach Spanien
Laut Außenministerium tritt in Österreich am Montag um 0:00 Uhr eine Reisewarnung für Spanien in Kraft. Die Warnung gilt allerdings nur für das Festland. Die Balearen, wie etwa Mallorca, Ibiza und Menorca sowie die Kanaren, wie etwa Fuerteventura und Gran Canaria sind nicht betroffen. Dadurch zählt Spanien auch zu jenen Ländern, für die bei der Rückkehr nach Österreich ein negativer SARS-CoV-2-Test vorgelegt werden muss. Des gelte laut Außenamt in Wien auch für „Reisende, die sich momentan auf dem spanischen Festland aufhalten oder durch das spanische Festland zurückreisen“. Die Einreiseverordnung des österreichischen Gesundheitsministeriums werde demnach angepasst.
Tests muss man bezahlen
Österreichische Urlauber müssen die Corona-Tests übrigens selbst bezahlen. In Deutschland ist das anders geregelt. Seit der Vorwoche bietet unser Nachbarland an Grenzen und auf Flughäfen kostenlose und freiwillige Tests für Rückreisende an.
Höchste Reisewarnstufe für fünf EU-Länder
Spanien ist ab Montag eines von insgesamt fünf EU-Ländern, für die Österreich die höchste Reisewarnstufe erlassen hat. Auch für Portugal, Schweden, Bulgarien und Rumänien gibt es bereits eine Reisewarnung. Insgesamt gilt die höchste Warnstufe dann für 32 Staaten. Außerdem gibt es auch eine partielle Reisewarnung für die chinesische Provinz Hubei. Weltweit gilt weiterhin zumindest der Reisehinweis der Stufe 4 („Hohes Sicherheitsrisiko“), von nicht unbedingt notwendigen Reisen wird abgeraten.
Übrigens kann man bei vorliegender Reisewarnung eine gebuchte Reise kostenlos stornieren. Eine Reisewarnung ist aber nicht mit einem Reiseverbot gleichzusetzen.