Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Freizeitfahrten wieder erlaubt
Die Corona-Maßnahmen wurden in Österreich wieder gelockert. Auch das Verbot, öffentliche Verkehrsmittel als Freizeitfahrten zu nutzen, ist aufgehoben. Dafür gilt aber eine Schutzmaskenpflicht beim Benutzen von Bus, Zug und Straßenbahn.
Mit einer ersten Lockerung, soll das Land schrittweise wieder hochgefahren werden.
Öffentliche Verkehrsmittel wieder für Freizeitaktivitäten zugelassen
Bis vor kurzem durfte man die öffentlichen Verkehrmittel in Österreich nur in vier Fällen benutzen: Für Fahrten in die Arbeit oder zum Einkaufen, für Wege zu Hilfeleistungen von gefährdeten Personen und zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr. Eine Fahrt in einen Park oder zu anderen Freizeitaktivitäten war strengstens verboten.
Seit der Lockerung der Maßnahmen ist es jetzt aber wieder erlaubt, mittels Bus, Zug oder Straßenbahn zu Freizeitaktivitäten zu gelangen.
Tragen von Schutzmasken ist Pflicht
Eine Änderung gibt es im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ab sofort Pflicht. Darauf weist auch das Gesundheitsministerium hin. Ausgenommen von der Schutzmaskenpflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist jetzt laut Regierung auch erlaubt, um „alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben hinauszukommen, an öffentliche Orte im Freien“. Und auch Besorgungen, die über die Grundbedürfnisse hinausgehen, darf man wieder machen.
Intervallfahrten wieder verkürzt
Nachdem sich die Zahl der Fahrgäste aufgrund der landesweiten Ausgangsbeschränkungen stark verringert hat, sind die öffentlichen Verkehrsmittel auch in größeren Abständen unterwegs gewesen. In vielen Orten fährt man den Betrieb jetzt aber wieder hoch und verringert auch die Intervalle zwischen den einzelnen Fahrten.