Niederlande wollen Sterbehilfe bei Kindern unter 12 erlauben
2002 waren die Niederlande und Belgien die ersten Länder, die Sterbehilfe legalisierten. Nun soll Euthanasie in den Niederlanden auch für Kinder unter 12 Jahren erlaubt werden.
Gesundheitsminister Hugo de Jonge kündigte am 13. Oktober eine entsprechende Regulierung an.
Sterbehilfe für Kinder unter 12?
Der niederländische Minister zitierte bei seiner Ankündigung eine Studie, wonach die Neuregelung etwa fünf bis zehn Kinder im Jahr in den Niederlanden betreffen werde. Die Untersuchung zeige zudem, dass es „unter Eltern wie auch Ärzten das Bedürfnis nach der aktiven Beendigung des Lebens von unheilbar kranken Kindern gibt, die hoffnungslos und unerträglich leiden und in der absehbaren Zukunft sterben werden“, schrieb de Jonge an das Parlament.
Dem Vorhaben ging ein monatelanger Streit zwischen den Ministern der Regierungskoalition voraus. Geltende Gesetze müssen für die Legalisierung der Sterbehilfe für unter 12-Jährige nicht geändert werden. Das erläuterte Gesundheitsminister de Jonge ebenfalls. Die einzige Änderung: Ärzte, die eine genehmigte Sterbehilfe bei einem unter 12-jährigen Kind leisten, soll man von der Strafverfolgung ausnehmen.
Bisher keine Regelung
Euthanasie ist in den Niederlanden bisher bei Kindern ab dem zwölften Geburtstag erlaubt, die dazu ihre Einwilligung geben. Zudem ist sie bei Säuglingen im ersten Lebensjahr bei Zustimmung der Eltern legal. Für die dazwischen liegenden Altersgruppen gibt es hingegen bisher keine Regelung. Hintergrund ist die Diskussion darüber, ab welchem Alter Kinder selber in der Lage sind, eine Entscheidung über die Sterbehilfe zu treffen. Die Niederlande und Belgien waren im Jahr 2002 die weltweit ersten Länder, welche die Euthanasie legalisierten. Belgien erlaubte dann 2014 die Sterbehilfe auch bei Kindern, danach taten dies ebenso die Niederlande.
Sterbehilfe ein Österreich
In Österreich ist die aktive Sterbehilfe, also ein verursachter Tod durch das Eingreifen von Außen, absolut verboten. Das heißt, ein Arzt oder ein anderer außenstehender Dritter darf einem Patienten nicht aktiv ein Mittel verabreichen, das zur Tötung des Patienten führt. Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben. Diese ist in Österreich aktuell rechtlich erlaubt, wenn ein Patient das aktuelle oder über eine gültige Patientenverfügung im Vorhinein so wünscht.