Neues Gesetz: Studierende zu 24 ECTS-Punkten binnen zwei Jahren verpflichtet
Die türkis-grüne Regierung hat ein neues Gesetz zur Mindeststudienleistung beschlossen. Demnach ist es verpflichtend, dass alle Studierende 24 ECTS-Punkte binnen zwei Jahren absolvieren. Tun sie das nicht, verlieren sie die Berechtigung ihres Bachelor- oder Diplomstudiums.
Gelten soll das Gesetz für alle neu begonnen Studienrichtungen im Winter 2021.
Mindeststudienleistung schreibt 24 ECTS in zwei Jahren vor
Wer im Winter 2021 ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnt, der sollte sich gerade in der Anfangsphase ran halten. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt ein neues Gesetz zur Mindeststudienleistung, das die Türkis-Grüne Regierung beschlossen hat. Innerhalb von zwei Jahren müssen alle Studierende mindestens 24 ECTS-Punkte absolvieren, sonst verlieren sie die Zulassung ihres Studiums. Aufgerechnet auf die Semester haben die Studierenden also vier Semester Zeit, um die verpflichtende Anzahl an ECTS zu erreichen.
Übrigens: Wer sein Studium in Mindeststudienzeit abschließen möchte, der sollte pro Semester 30 ECTS-Punkte schaffen, für den Erhalt der Studienbeihilfe sind 30 ECTS pro Jahr nötig. Wer das plant, muss sich also ohnehin keine Sorgen machen. Ebenso betrifft Studierende, die bereits inskribiert sind, die neue Regelung nicht. Und auch Masterstudien sind von der Verschärfung ausgenommen, wie auch Der Standard schreibt.
Geteilte Meinungen zu neuem Gesetz
Nicht alle heißen die Entscheidung der Regierung gut. Rektoren der Kunst-Unis, sowie Vertreter der Senate und linke Studienvertreter haben um einen Aufschub gebeten. Sie wollen das Gesetz, angesichts der derzeit ohnehin schon schwierigen Situation, erst bei einer Besserung hinsichtlich der Pandemie diskutieren. Doch Türkis-Grün habe dem nicht zugestimmt, sondern will die Gesetzes-Novelle alsbald zur Begutachtung schicken, wie auch das Wissenschaftsministerium rund um Heinz Faßmann bestätigt.
Und auch Studierende oder angehende Studierende können der neuen Regelung nur wenig abgewinnen. Während sich die einen Sorgen machen, dass sie ihr Studium neben Job und Zweitstudium nicht schaffen, beklagen andere, dass sie in Zukunft keine Möglichkeit mehr haben, rein aus Interesse zu studieren, wenn sie beispielsweise einen Job haben und sich um ihre Kinder kümmern. Und wieder andere bringen das Argument ein, dass man ja mindestens 15 Jahre studieren müsste, wenn man das in diesem Tempo macht und dass 6 ECTS pro Semester nun wirklich kein großer Aufwand sind.