Michael Wendler: Jetzt äußert er sich zum Haftbefehl
Weil Michael Wendler mehrmals einen Gerichtstermin in Deutschland geschwänzt hat, zog die Richterin harte Konsequenzen. Sie hat einen Haftbefehl gegen den Sänger erlassen. Jetzt hat sich der 49-Jährige selbst zu Wort gemeldet und stellt alles ganz anders dar.
Im Extremfall könnte ihm sogar die Abschiebung aus den USA drohen.
Nach Haftbefehl: Das sagt Michael Wendler dazu
Die deutsche Justiz und Michael Wendler werden wohl keine Freunde mehr. Denn wegen einer möglichen Insolvenz gibt es bereits seit Jahren Streitigkeiten. Der Sänger hätte mehrmals vor Gericht in Deutschland erscheinen sollen, doch auch bei dem Termin am vergangenen Dienstag war er nicht anwesend. Die zuständige Richterin hatte wohl die Nase voll, denn sie erließ, gemeinsam mit der Staatsanwältin, einen Haftbefehl gegen den Sänger.
Laut der deutschen Bild-Zeitung wollte sich Michael Wendler von seinem Anwalt in Dinslaken vertreten lassen. Doch das Gericht hätte auf die persönliche Anwesenheit des 49-Jährigen bestanden, wie es weiter heißt. Jetzt meldet sich der Schlager-Sänger selbst zu Wort. Via Telegram lässt er ausrichten: „Hallo ihr Lieben, in eigener Sache möchte ich mich kurz zu der Gerichtsverhandlung in meiner alten Heimatstadt Dinslaken erklären“, postete Michael Wendler. „Eines vorweg: Ich weise alle Vorwürfe und Anschuldigungen gegen mich aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg von mir. Ich habe die mir vorgeworfenen Taten nicht begangen.“
Das steckt hinter dem Haftbefehl
Die Ex-Frau von Michael Wendler, Claudia Norberg, schlitterte mit ihrer Plattenfirma CNI Records in die Insolvenz. Dem Musiker wird vorgeworfen, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Ihm sollen unter anderem Autorenanteile an 176 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers aus der Insolvenzmasse zu lösen.
Auch diese Vorwürfe streitet er vehement ab. Diese Anschuldigungen seien „absurd“, da Claudia Norberg weder einen Song getextet noch komponiert habe. „Ich entziehe mich natürlich nicht dem Verfahren noch will ich dieses Verfahren verzögern. Am 20. Juli 2021 fand die Hauptverhandlung gegen mich bei dem AG Dinslaken statt„, schreibt er weiter.
„Meine Anwesenheit war überflüssig“
Auf Telegram stellt Michael Wendler klar: „Ich stelle mich den gegen mich erhobenen Vorwürfen, die haltlos sind. Aus diesem Grunde habe ich meinem Verteidiger eine umfassende schriftliche Vollmacht erteilt, mich in dem Hauptverhandlungstermin zu vertreten.“ Der Verteidiger soll laut dem Sänger „umfassend informiert“ gewesen sein. „Er war in der Lage, sich für mich voll umfänglich zu erklären. Meine Anwesenheit war somit überflüssig, da eine Regelung der Vertretung vollumfänglich rechtlich gültig ist.“
Die Entscheidung, einen Haftbefehl gegen ihn auszusprechen, könne er nicht nachvollziehen. „Man hätte den Hauptverhandlungstermin am gestrigen Tage durchführen können. Mein Anwalt war mit allen rechtlichen Vollmachten ausgestattet.“ Zum Schluss betont er noch: „Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.“
Wann der Prozess in die nächste Runde geht, ist noch nicht bekannt. Bei seiner nächsten Einreise nach Deutschland könnte Michael Wendler jedoch verhaftet werden. Kommt es tatsächlich dazu, dürfte er das Gefängnis erst zum nächsten Gerichtstermin wieder verlassen.