Michael Wendler: Haftbefehl gegen den Schlagersänger ausgesprochen
Gegen Michael Wendler wurde ein Haftbefehl ausgesprochen. Denn der Schlagerstar ist am Dienstag (20. Juli) nicht vor Gericht erschienen.
Bisher hat sich der 49-Jährige dazu noch nicht geäußert.
Michael Wendler nicht vor Gericht erschienen: Haftbefehl
Schon wieder sorgt Michael Wendler für Schlagzeilen. Nach seinem abrupten Aus als DSDS-Juror, zahlreichen Aussagen über Verschwörungstheorien und Leugnung der Corona-Pandemie, wurde es in letzter Zeit etwas ruhiger um den Schlagerstar. Denn seitdem er und seine Frau Laura Müller nach Florida gezogen sind, meldete er sich kaum noch bei seinen Fans.
Am Dienstag sollte der 49-Jährige vor Gericht erscheinen, um in einem Prozess in Dinslaken (Deutschland) auszusagen. Michael Wendler wird Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung vorgeworfen. Denn als die Plattenfirma seiner damaligen Ehefrau Claudia Norberg in die Insolvenz zu gehen drohte, soll Markenrechte und Rechte an Musikstücken auf den 49-Jährigen übertragen worden sein. Es gilt die Unschuldsvermutung. Weil er aber nicht vor Gericht erschien, sprach die Richterin einen Haftbefehl gegen den Schlagerstar aus. Bisher hat sich der Sänger noch nicht dazu geäußert.
Der ausgesprochene Sitzhaftbefehl unterscheidet sich allerdings von einem üblichen Haftbefehl. Sollte der 49-Jährige vor Gericht erscheinen, erlischt dieser Haftbefehl wieder.