In München hat man einen 31-jährigen Mann zu elf Jahren Haft verurteilt. Er hatte mehrere junge Frauen und Mädchen zu lebensbedrohlichen Stromschlägen genötigt.

Der Mann gab sich als Arzt oder als Professor aus und versprach seinen Opfern über das Internet Geld für eine angebliche Studie.

Lebensgefährliche Stromschläge

David G. überredete seine Opfer via Chat dazu, sich lebensbedrohliche Stromschläge zuzuführen. Er selbst beobachtete das Vorgehen über Skype. Laut Aussagen erregte es den Täter, wie die Frauen zitterten, Krämpfe und starke Schmerzen erlitten. Das jüngste Mädchen war laut Anklage erst 13 Jahre alt. Ursprünglich war es strittig, ob der Mann überhaupt als Täter gelten konnte, weil er nie physisch am Tatort war. Laut dem Richter konnte es sich aber auch nicht um bewusste Selbstschädigung der Frauen handeln, weil David G. im Hintergrund die Kontrolle hatte.

Der Mann versprach seinen Opfern Geld. Er gab sich entweder als Arzt oder als Professor aus und gab an, dass es sich bei den Handlungen um Teil einer von ihm durchgeführten Studie handle. Besonders schwer wertete das Gericht zudem all jene Fälle, bei dem David G. die Frauen dazu brachte, sich zusätzlich metallene Gegenstände an die Schläfen zu halten. Dies führte dazu, dass das Gehirn im Stromkreis lag. Dabei hätten die Opfer schwere Schmerzen erlitten. Einige hatten später Brandmarken an den Schläfen. „Es hat mir das Licht ausgeknipst“, zitierte der Richter eine der Frauen.

Mordversuch

Das Gericht wertete die Fälle als Mordversuch. Der Täter habe sich zuvor über die Gefahren von Stromschlägen am Gehirn informiert. Daher habe er also gewusst, dass er seine Opfer in Lebensgefahr brachte. Alle Opfer überlebten die Stromschläge. Laut Gericht wäre die Tatserie allerdings weitergegangen, wenn man den Mann nicht verhaftet hätte.

Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtsantriebs

Aus einem psychiatrischen Gutachten ging hervor, dass David G. das Asperger-Syndrom habe. So sei das Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtsantriebs gedeckt. Das Gericht verurteilte den Mann deswegen nicht nur zu elf Jahren Haft, sondern hat auch eine Unterbringung in die forensische Psychiatrie angeordnet.

Verurteilt wurde er schlussendlich aufgrund von versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung, Titelvergehen und einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Ursprünglich war er des 88-fachen versuchten Mordes angeklagt. Das Gericht reduzierte die Taten allerdings auf 20 Fälle.