Mädchen streamt Vergewaltigung der Freundin via Social Media
Raymond G. war im Einkaufszentrum in Columbus, Ohio, als er Marina L. und ihrer Freundin begegnete. Er kaufte den beiden Minderjährigen Vodka und schlug den beiden vor, sich am nächsten Tag, den 27. Februar, zu treffen. Bei diesem Treffen kam es zum mutmaßlichen Übergriff auf Marinas Freundin: der Täter soll sie auf dem Bett festgehalten und missbraucht haben.
Die 18-jährige Marina wählte allerdings nicht den Notruf, so wie man es in diesem Fall natürlich machen sollte, sondern zeigte das Verbrechen via Streamingdienst Periscope der ganzen Welt.
Vergangene Woche musste sich Raymond G. wegen Vergewaltigung, sexuellen Übergriffs, Entführung und Begünstigung sexuellen Materials mit Minderjährigen vor Gericht verantworten. Überraschend ist, dass die 18-jährige Marina sich wegen derselben Anklagepunkte verantworten muss. Beide plädierten auf nicht schuldig.
Laut Medienberichten soll das Mädchen deshalb so gehandelt haben, weil sie dadurch bekannt werden wollte: in den letzten Jahren gab es immer wieder Fälle, wo Menschen Straftaten begangen haben, um ins virale Scheinwerferlicht zu gelangen (z.B. die sogenannte Fire-Challenge, bei welcher sich Jugendliche angezündet haben, um auf Jackass zu machen).
Andere Medienberichte behaupten, dass der 29-jährige Raymond G. der Partner des Opfers war, Marina L. soll zur New York Post gesagt haben, dass sie durch ihr Verhalten lediglich beweisen wollte, dass der Partner ihrer Freundin sie missbraucht. Der Staatsanwalt soll allerdings nicht davon ausgegangen sein, dass die Beklagte dadurch Hilfe holen wollte. Sie sei auf dem Video kichernd und lachend zu hören. Den Angeklagten drohen jeweils bis zu 40 Jahre Haft.
Quellen: Vice, New York Post
Wir möchten euch darauf hinweisen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Solltet ihr jemals in eine Situation kommen, in der es zu tätlichen Übergriffen kommt, verständigt bitte zuerst die Polizei (Euro-Notruf 112). Man soll sich natürlich nicht selbst in Gefahr bringen, aber unterlassene Hilfeleistung ist strafbar! Wenn ihr Beweise habt, die zur Aufklärung des Falles beitragen, stellt diese auf keinen Fall ins Internet, sondern übergebt das Material den zuständigen Beamten. Weitere Informationen findet ihr auf infovictims.at.