Lockerungen in Österreich: Das gilt ab 10. Juni gilt
Am 10. Juni kommt es zu weiteren Lockerungen in ganz Österreich. Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet und der einzuhaltende Mindestabstand halbiert. Die neuen Maßnahmen wurden vom Gesundheitsministerium bereits erlassen.
Wir geben einen Überblick.
Weitere Lockerungen für Gastro und Co.
Ab dem 10. Juni geht Österreich weiter einen Schritt in Richtung Normalität. Nach den Öffnungen am 19. Mai kommen jetzt weitere Lockerungen in Gastronomie und bei Veranstaltungen. Das Gesundheitsministerium hat die neuen Lockerungen bereits erlassen, die ab Donnerstag (10. Juni) gelten werden.
Diese Lockerungen gelten ab 10. Juni:
- Sperrstunde: Ab dem 10. Juni wird die Sperrstunde in ganz Österreich auf 24 Uhr ausgeweitet. Das gilt für die Gastronomie und Hotellerie. Allerdings werden wir auf die Öffnung von Clubs und Nachtlokalen noch bis Juli warten müssen.
- Gastronomie: In der Gastro wird die Anzahl der Personen pro Tisch geändert. Indoor sind maximal acht Erwachsene, Outdoor 16 Erwachsene pro Tisch erlaubt. Lockerungen bei der Maskenpflicht gibt es noch nicht. Kellner müssen außerdem auch im Freien weiter Maske tragen.
- Die Quadratmeter-Regel wird halbiert. Im Handel und in Museen sind künftig pro Kunde nur noch zehn Quadratmeter Fläche nötig. Bisher galten 20 Quadratmeter pro Kunde.
- Mindestabstand: Auch der Mindestabstand wird ab 10. Juni halbiert. Künftig muss nur noch ein Abstand von einem Meter eingehalten werden.
- Veranstaltungen: Auch die Maskenpflicht bei Outdoor-Veranstaltungen fällt ab dem 10. Juni. Die 3-G-Regel als Eintrittsnachweis gilt allerdings nach wie vor und Indoor sind auch weiterhin Masken verpflichten.
3-G-Regel als Eintrittsnachweis
Die 3-G-Regel bleibt als Eintrittskarte für die Gastronomie, den Friseur oder Freizeiteinrichtungen weiter aufrecht. Dafür gelten (behördlich dokumentierte) Selbsttests, ein Test bei einer der Teststraßen oder PCR-Tests, eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und überstandene Infektion oder ein Nachweis über eine Impfung, die mindestens 22 Tage her ist. Seit dem 19. Mai sind Gastronomie und Hotellerie wieder weitgehend geöffnet und auch Veranstaltungen wieder erlaubt.
Diese Regeln gelten seit dem 19. Mai in Österreich:
- Ausgangsbeschränkungen gibt es keine mehr. Allerdings gilt auch von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Kontaktbeschränkung. In dieser Zeit dürfen sich maximal vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten plus sechs minderjährige Kinder außerhalb des eigenen Wohnbereichs treffen. Outdoor tagsüber maximal zehn Erwachsene und zehn Kinder, ab 22 Uhr dann maximal vier Erwachsene plus sechs Kinder.
- Es gibt eine Sperrstunde für die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen usw. ab 22 Uhr. Das gilt ab 19. Mai auch für die Abholung von Speisen, Getränken oder Waren.
- Die Quadratmeter-Regel fällt im Freien und an Orten, an denen sowieso ein „grüner Pass“ gezeigt werden muss, um eintreten zu können. Hier gilt künftig nur noch die 2-Meter-Abstandsregel. Für Orte, die ohne Nachweis betreten werden dürfen (Handel, Museen, Kunsthallen, Bibliotheken, etc.) gilt weiterhin die 20-Quadratmeter-Regel, wie auch für Sportstätten und Freizeiteinrichtungen.
- Sport ist ab dem 19. Mai wieder möglich. Sowohl Einzel- als auch Mannschaftssport kann damit Indoor wie Outdoor stattfinden. Geöffnet haben Sportstätten von 5 bis 22 Uhr. Der Zutritt ist nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen erlaubt und es gilt eine FFP2-Maskenpflicht (ausgenommen bei der Ausübung des Sports). Außerdem ist der 2-Meter-Abstand gegenüber Menschen, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt, einzuhalten.
- Als „Freizeiteinrichtungen“ gelten unter anderem Vergnügungsparks, Bäder, Tanzschulen, Wettbüros, Schaubergwerke, Bordelle, Indoorspielplätze, Paintballanlagen, Museumsbahnen und Tierparks. Auch hier ist die Sperrstunde von 22 Uhr bis 5 Uhr und ein “grüner Pass” muss vorgezeigt werden können. Indoor herrscht eine FFP2-Maskenpflicht (Ausnahme: Bäder).
- Bei Kulturveranstaltungen gelten Beschränkungen hinsichtlich der Personenzahl. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern und zugewiesenen Sitzplätzen, darf nur die Hälfte der Personenkapazität ausgeschöpft werden – maximal 1.500 Teilnehmer in geschlossenen Räumen und maximal 3.000 im Freien. Es gelten Maskenpflicht und der „grüne Pass“ als Eintrittsbedingung. Bei Veranstaltungen bis 50 Teilnehmer ohne Sitzplätze auch die Registrierungspflicht.