Klage gegen Justin Timberlake eingereicht
Die kanadische Entertainment-Firma Cirque du Soleil hat Klage gegen Justin Timberlake eingereicht. Der Popstar soll sich für seinen Song „Don’t Hold The Wall“ bei der Komposition „Steel Dream“ aus dem Cirque-du-Soleil-Album „Quidam“ aus dem Jahr 1997 bedient haben.
In einer am Donnerstag in New York eingebrachten Klageschrift fordert das Unternehmen mindestens 800.000 US-Dollar (fast 700.000 Euro) Schadenersatz. „Don’t Hold The Wall“ ist 2013 auf Timberlakes Album „The 20/20 Experience“ erschienen und auch als Single veröffentlicht worden. Als Mitangeklagte werden auch die drei Co-Autoren sowie Sony Music Entertainment, Universal Music und WB Music Corp. genannt.