Kinos dürfen wieder öffnen: So sehen wir in Zukunft Filme
Ab 29. Mai dürfen wir endlich wieder Kinos besuchen. Allerdings gibt es auch für’s Filmschauen vorgegebene Sicherheitsmaßnahmen.
Eigentlich hatte es geheißen, die Kinos dürfen erst mit dem nächsten Kulturöffnungsschritt Anfang Juli wieder ihre Leinwände bespielen. Doch laut der am 27. Mai veröffentlichten Novelle zur COVID-19-Verordnung sind Filmvorführungen bereits ab Freitag wieder möglich. Und so sieht der Kinobesuch in Zukunft aus:
Verwirrung um Erlaubnis
Da die erlaubte Öffnung doch eher überraschend kam, machen wohl einige Kinos trotzdem erst zu einem späteren Zeitpunkt auf. So ist auf der Website der Kinokette Cineplexx noch immer zu lesen: „Wir sind im Juli zurück“. Die Wiener Programmkinos wie das Gartenbaukino, das Stadtkino im Künstlerhaus, Votivkino, De France, Filmcasino und Filmhaus haben eine Wiederöffnung Mitte Juni angekündigt. Davor hätte man zu große Einbußen „an Qualität, Komfort und Programmkontinuität“ verzeichnet, hieß es etwa in einer Aussendung.
Diese Kinos öffnen am 29. Mai
Das Admiral Kino im Wiener siebten Bezirk öffnet bereits am 29. Mai. Allerdings gibt es noch keine reguläres Kinoprogramm. Bis zum 19. Juni werden nämlich einzelne Abendvorstellungen gezeigt. Am Freitag flimmert etwa um 20:00 Uhr der Film „Emma“ über die Leinwand. Auch die Dieselkinos öffnen bereits am Freitag. Hier wurde der Saalplan an die aktuellen Maßnahmen angepasst. So ermöglicht man ausreichend Sicherheitsabstand zwischen den Besuchern. „Ein Mund-Nasenschutz muss am Sitzplatz nicht getragen werden, jedoch im restlichen Gebäude“, heißt es in einer Information der Dieselkinos.
Bis zu 100 Besucher
Laut der am Mittwoch veröffentlichten Verordnung sind anfangs wohl bis zu 100 Besucher in den Kinosälen denkbar. Dabei ist wesentlich, dass zwischen den Plätzen ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Dieser gilt übrigens von Sitzmitte zu Sitzmitte. Das könnte es vor allem modernen Kinos ermöglichen, auf einen freien Sitzplatz zwischen den Besuchern zu verzichten.
MN-Schutz bei Unterschreitung des Mindestabstands
Weniger Abstand als ein Meter ist im Übrigen nur dann zugelassen, wenn die Kinobesucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auf das Popcorn muss man dann wohl verzichten.