Katy Perry erwirkt einstweilige Verfügung gegen Stalker
Keine schöne Zeit erlebt die frisch gebackene Mutter Katy Perry momentan. Sie hat per Gericht eine einstweilige Verfügung gegen einen Stalker erwirkt, der ihr Grundstück betreten und sie und ihre Familie öffentlich bedroht hat.
Ob die richterliche Verfügung dauerhaft wird, entscheidet sich aber erst noch.
Katy Perry beschützt Familie vor Stalker
Eigentlich sollte Popstar Katy Perry gerade im Mutterglück schweben. Denn vor einem Monat brachte sie Töchterchen Daisy Bloom zur Welt. Doch so einfach hat es die 35-Jährige nicht, denn derzeit geht sie gegen einen Mann vor, der unerlaubterweise das Grundstück der jungen Familie betreten hat. Zudem soll der Fremde, namens William, Katys Mann Orlando Bloom über Twitter bedroht haben. Grund genug für die Sängerin, sich und ihre Familie zu schützen.
Sie stellte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Mann, da sie sich nicht mehr sicher fühle. „Ich kenne diesen Mann nicht. Er ist eine komplett fremde Person, die mein Grundstück betreten hat, mich stalkt und mich und meine Familie bedroht„, schrieb Katy Perry in ihrem Antrag ans Gericht, bereits am 8. September, wie The Blast berichtet.
Von fremdem Mann bedroht
Laut Berichten soll William, der fremde Mann über den Zaun direkt auf das Grundstück von Katy Perry und Orlando Bloom in Beverly Hills gesprungen sein. Als das Sicherheitsteam den Eindringling entdeckte, soll er zugegeben haben, in das Haus der Stars eindringen zu wollen. Was Katy Perry aber noch mehr verunsichert: Derselbe Mann hat auf Twitter gedroht, er wolle Orlando Bloom „den Hals umdrehen“, sowie anzügliche Kommentare über Katy Perry gepostet.
„Ich weiß nicht, ob die Person Pistolen oder andere Waffen besitzt. Ich habe Angst um meine eigene Sicherheit, sowie die meines Partners, meines Neugeborenen, unserer Familie und Freunde„, schreibt Katy Perry und will damit eine einstweilige Verfügung gegen den Mann erreichen. Das Gericht hat den Antrag akzeptiert – vorläufig zumindest. Ob die Maßnahme nun dauerhaft wird, soll ein Richter aber erst am 8. Oktober entscheiden.