Jay-Z: Rapper reicht Klage gegen Buchhändler ein
Der US-Rapper Jay-Z verklagt einen australischen Kinderbuchhändler wegen Urheberrechtsverletzung.
Laut Berichten des Nachrichtenportals TMZ enthalte das Kinderbuch „AB to Jay-Z“, das beim Onlineunternehmen The Little Homie vertrieben wird, Textzeilen seines Songs „99 Problems“.
Jay-Z: Songzeilen in Kinderbuch verwendet
Der Ehemann von Beyoncé Knowles reichte vergangenen Freitag Klage gegen einen australischen Buchhändler ein. Dem Onlinehändler für Kinderbücher wird vorgeworfen, in einer ABC-Fibel geistiges Eigentum des Rappers verwendet zu haben. So seien Zeilen des Songs „99 Problems“ von Jay-Z in dem Buch enthalten. Zudem habe der US-Rapper laut der Klage bereits 2018 einen Verkaufsstopp des Buches gefordert. Das Kinderbuch zum Lernen des ABC’s ist dennoch weiterhin auf der Internetseite The Little Homie erhältlich.
The Little Homie: Online-Shop verkauft Kinderbuch weiterhin
Der Onlinehändler ist der Aufforderung des Rappers, die Bücher nicht länger zu verkaufen, nicht nachgekommen. Denn wie in der Klage beschrieben, sei das Werk „wissentlich und willentlich“ in „schamloser, eklatanter“ Weise weiterverkauft worden. Die weitere Verwendung des Namens sowie der Texte würde außerdem die „Reputation und den Markenwert des Künstlers verletzen“. Der Onlinehändler The Little Homie hat sich bezüglich der Plagiatsvorwürfe noch nicht geäußert. Auf von den australischen Anwälten des US-Rappers gab es bislang keine offizielle Stellungnahme.