Italien: Parlament lehnt Gesetz gegen Homophobie ab
Nach monatelangen Debatten ist ein in Italien geplantes Gesetz gegen Homophobie vorerst gescheitert. Vor allem die rechtspopulistischen Parteien Lega und Fratelli d’Italia waren gegen die Initiative.
Die Entscheidung des italienischen Parlaments sorgt auf Social Media für jede Menge Aufregung.
Anti-Homophobie-Gesetz in Italien vorerst gestoppt
Am Mittwoch wurde in Italien ein geplantes Gesetz gegen Homophobie gestoppt. Mit insgesamt 154 gegen 131 Stimmen hat der italienische Senat in Rom die Initiative abgelehnt. Diese hätte vorgesehen, diskriminierende Handlungen und Gewaltaufrufe gegen Mitglieder der LGBTQIA+ Community sowie gegen Menschen mit Behinderung zu bestrafen. Damit wäre Homophobie im italienischen Strafgesetzbuch mit Rassismus gleichgestellt worden. Bei Verstößen gegen das Gesetz hätte sogar eine Freiheitsstrafe gedroht.
Unterstützt und gefeiert wurde diese Entscheidung vor allem von den rechtspopulistischen italienischen Parteien Lega und Fratelli d’Italia. Im Parlament tobte nach dem Beschluss heftiger Applaus und Jubel.
Ursprünglich hatte die geplante Initiative bereits im November 2020 grünes Licht vom Abgeordnetenhaus bekommen. Alessandro Zan, der Initiator des Gesetzes von der Demokratischen Partei (PD) spricht jetzt von einem schweren Schlag gegen die Demokratie und die Rechte von Minderheiten.
Auch Außenminister Luigi di Maio bezeichnet die Entscheidung des Parlaments als „Schande“. Die italienische Arbeitsministerin Andrea Orlando spricht unterdessen von einer „Schmach für das Land“.
Kritik von der Kirche
Neben den rechten Fraktionen kritisierte vor allem auch die Kirche das geplante Gesetz scharf. Im Juli hatte der Vatikan sogar einen formellen Protest gegen die Initiative eingereicht. Man sehe darin „Auslegungsprobleme“, heißt es. Außerdem sei man besorgt über die Möglichkeit auch gegen Gläubige strafrechtlich vorzugehen, die sich für heterosexuelle Familienstrukturen aussprechen.
Nach dem Beschluss sind den Befürworter des Anti-Homophobie-Gesetzes vorerst die Hände gebunden. Denn über ein entsprechendes Gesetz kann erst frühestens in einem halben Jahr wieder beraten werden.