Italien beschließt Impfpflicht für Gesundheitspersonal
Die italienische Regierung hat am Mittwoch (31. März) eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal im Land bestätigt. Das betrifft auch Apotheker und Ärzte mit eigener Praxis.
Der Grund für diesen Beschluss sind die hohen Infektionszahlen im Land.
Italien führt Impfpflicht für Gesundheitspersonal ein
Gestern Abend (31. März) hat Italien eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal beschlossen. Der Ministerrat in Rom hat die Verordnung bereits verabschiedet. Sie gilt für alle Mitarbeiter in Krankenhäusern, aber auch für Apotheker und Ärzte mit eigener Praxis. Das bedeutet, dass die Regionen und autonome Provinzen nicht geimpftes Personal künftig melden müssen. Ausnahmen bestehen nur bei Gefahr für die Gesundheit durch eine Impfung. Impfverweigerer können Aufgaben übernehmen, bei denen sie keinen Kontakt mit Menschen haben, so die italienische Regierung. Wenn das nicht möglich ist, kann man bis zum 31. Dezember 2021 vom Dienst suspendiert werden, und zwar ohne Bezahlung. Kritiker der Regierung stellen die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht allerdings infrage.
Hohe Infektionszahlen
Der Grund für die neue Verordnung zur Impfpflicht von Gesundheitspersonal sind die immer noch stark angestiegenen Infektionszahlen in dem Land. Gestern (31. März) gab es 23.904 Neuinfektionen nach 16.017 am Vortag, teilte das Gesundheitsministerium in Rom mit. Insgesamt kamen seit Beginn der Epidemie 109.346 Menschen infolge einer Corona-Infektion ums Leben, bei 3,457 Millionen Menschen wurde eine Infektion bestätigt.
(Quelle: red / Reuters)