Immer mehr Kritik: „Stopp Corona“-Verpflichtung ist Eingriff in unsere Grundrechte
Wird die Tracking-App des roten Kreuzes „Stopp Corona“ verpflichtend für alle Bürger? Zumindest stand das in den letzten Tagen immer wieder zur Diskussion. Noch ist das digitale Kontakt-Tagebuch freiwillig.
Mit der App möchte man dazu beitragen, die Infektionskette durch das Coronavirus so schnell wie möglich zu durchbrechen.
Werden wir künftig getrackt?
Am Wochenende sorgte die Aussage des Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka für eine mögliche verpflichtende Nutzung der „Stopp Corona“-App für Aufregung. Mittlerweile ruderte der Politiker zwar wieder zurück und erklärte im Interview mit der Sendung „Hohes Haus“: „Bei der Anti-Viren-App werden wir weiterhin auf die Freiwilligkeit setzen, aber wir werden schauen, dass wir die App in die Breite bringen.“ Doch auch Bundeskanzler Sebastian erklärte Tracking zu einer „wichtigen Basis“, um in Zeiten des Coronavirus schneller wieder zur Normalität zurückzufinden.
Denn mit der „Stopp Corona“-App speichert man alle persönlichen Begegnungen anonymisiert ab. Sobald bei einer Person Symptome einer CoV-Erkrankung auftreten, benachrichtigt die App alle Kontakte. Dieser werden dann gebeten sich zu isolieren.
Verpflichtung von „Stopp Corona“ berührt unsere Grundrechte
Verfassungsjuristen aus Tirol zeigen sich allerdings kritisch gegenüber einer verpflichtenden Nutzung dieser Tracking-App. Denn diese würde zahlreiche Grundrechte berühren, sagten die Verfassungsrechtler Anna Gamper und Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck gegenüber dem ORF. Beispielsweise wären das Grundrecht auf Datenschutz und das Grundrecht auf Privatleben dadurch angegriffen.
Unabhängig von der Ausgestaltung der Verpflichtung könnte sie zudem auch das Recht auf Bewegungsfreiheit und das Recht auf Schutz der persönlichen Freiheit einschränken. Durch den unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte bewirke eine verpflichtende Nutzung der App daher eine Grundrechtsverletzung.
Es gibt andere Mittel als „Stopp Corona“
Zudem warnen die Verfassungsrechtler, dass die App ein ungenaues Instrument zur Warnung vor einer Coronavirus-Infektion sei. Denn man laufe auch Gefahr, dass Personen gewarnt werden, bei denen eine Warnung gar nicht nötig wäre, weil sie beispielsweise mit ausreichendem Abstand bei der infizierten Person vorbeigegangen sind. „Noch viel mehr würde sich das Problem verschärfen, wenn sich dann Personen in Quarantäne begeben müssen, bei denen ausgeschlossen werden kann, dass sie sich überhaupt infiziert haben“, erklärte Peter Bußjäger. Zudem stünden andere Mittel zur Verfügung, um das Ziel einer geringeren Ansteckungsgefahr zu erreichen. So etwa das Tragen von Masken.
Rotes Kreuz gegen Verpflichtung
Das Rote Kreuz, das die App entwickelt hat, ist ebenfalls gegen eine Verpflichtung. „Wir glauben an die Freiwilligkeit. Zwang ist immer ein schlechter Motivator“, erklärte Bundesrettungskommandant Gerry Foitik in einer Aussendung. Innerhalb einer Woche hätten zudem bereits 180.000 Menschen die „Stopp Corona“-App heruntergeladen. Am 5. April waren es bereits 200.000.