Hundeattacke: Joggerin in Oberösterreich getötet – Hund wurde eingeschläfert
Eine tödliche Hundeattacke in Oberösterreich sorgt derzeit für Schlagzeilen. Eine Joggerin wurde in Naarn im Bezirk Perg von einem Hund angegriffen und getötet. Auch die Besitzerin wurde schwer verletzt.
Wie genau es zu dem tödlichen Unfall kam, ist unklar. Die Ermittlungen laufen.
Tödliche Hundeattacke in Oberösterreich
Am Montagmorgen ist es in Naarn in Oberösterreich zu einer tödlichen Hundeattacke gekommen. Eine 60-jährige Frau war gerade joggen, als sie von einem American Stafford angegriffen wurde. Der Hund hatte sich offenbar von seiner Besitzerin losgerissen und die Joggerin angefallen. Laut Polizei hatte die Hundebesitzerin offenbar noch versucht, das Tier zurückzuziehen, allerdings ohne Erfolg. Die 60-Jährige erlitt bei dem Angriff mehrere Bissverletzungen und starb noch am Unfallort. Der herbeigerufene Notarzt konnte nur mehr ihren Tod feststellen. Auch die Besitzerin des Hundes erlitt bei dem Vorfall schwere Verletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Hund eingeschläfert
Die tödliche Attacke passierte in der Nähe des Wohnhauses der Hundehalterin. Dort soll sie laut Medienberichten gemeinsam mit einer anderen Frau mehrere Hunde halten. Der American Stafford und auch die anderen Hunde sollen bislang nicht aufgefallen sein, wie es heißt. Mittlerweile wurde der Hund in Absprache mit den Amtstierärzten eingeschläfert.
Wie es zu dem Angriff kam, ist derzeit noch unklar. Laut Aussendung der Polizei in Oberösterreich dürfte die Hundehalterin ihren Hund an der Leine geführt haben, er soll aber keinen Maulkorb getragen haben. Jetzt laufen die Ermittlungen. Die Polizei konnte die Besitzerin bislang allerdings noch nicht zu dem Vorfall befragen. Die Staatsanwaltschaft Linz ordnete außerdem die Obduktion der verstorbenen Frau an.
Keine Regeln für Hundehaltung in Oberösterreich
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Oberösterreich keine speziellen Auflagen für die Haltung sogenannter „Listenhunde“. Um dort einen Hund zu halten, muss man lediglich einen sechsstündigen Sachkundekurs belegen. In anderen Bundesländern zählt der American Stafford allerdings zu den Listenhunden. Um diese Rasse zu halten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland.