„Hass im Netz“: Schnellverfahren für Opfer, ein Jahr Haft bei Upskirting
Vier österreichische Politikerinnen präsentierten am 3. September ein umfangreiches Gesetzespaket zu „Hass im Netz“. Es beinhaltet ein Schnellverfahren für Opfer, ein Verbot von Hass auch in Nachrichten und, dass Arbeitgeber ebenfalls aktiv werden können.
Jusitzministerin Alma Zadic, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Integrations- und Frauenministerin Susanne Raab und Grünen-Klubchefin Sigi Maurer präsentierten das neue Paket.
Schärfere Gesetze gegen „Hass im Netz“
Das neue Gesetzespaket soll das Vorgehen gegen hetzerische und beleidigende Inhalte im Internet vereinfachen und beschleunigen sowie Kommunikationsplattformen à la Facebook, Twitter und Co. stärker in die Pflicht nehmen. Zusätzlich wird das Strafrecht nachgeschärft. Auf das unerlaubte Fotografieren und Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt, auch bekannt als Upskirting, könnte demnach ein Jahr Haft folgen.
Unser Leben findet zunehmend online statt. Unzählige Social Media-Plattformen wie Instagram, Twitter und TikTok locken vor allem junge User an. Unsere Kommunikation findet mittlerweile zu einem Großteil im Internet statt. Das führt natürlich auch dazu, dass es zu immer mehr Fällen von Cybermobbing und Hetze im Hetz kommt. Und gerade, weil sich die Menschen hinter ihren Smartphones und Computern verstecken können, ist der Cyber-Space alles andere als ein Safe-Space. Um uns auch online besser zu schützen, hat man in Österreich nun das neue „Hass im Netz Paket“ vorgestellt.
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, erklärte Justizministerin Zadic gleich zu Beginn der Präsentation. Eigentlich war das von Zadic und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler federführend verhandelte Paket schon für Juli erwartet worden. Zuletzt habe die Verzögerung noch an Kleinigkeiten gelegen, hieß es. Kernpunkt des Pakets ist, dass Hasspostings künftig leichter geahndet werden können und betroffene Nutzer sich rasch, kostengünstig und niederschwellig wehren können. Der Verhetzungstatbestand soll verschärft und Cybermobbing auch dann strafbar werden, wenn beleidigendes Bildmaterial nur einmal hochgeladen wird. Für das unbefugte Fotografieren des Intimbereichs, also Upskirting, soll künftig bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe drohen, wie Frauenministerin Susanne Raab sagte.
Das jetzt in Begutachtung gehende Paket bringt zudem neue Plattformverantwortlichkeit für große Online-Foren. Plattformen mit mehr als 100.000 Usern und einem Umsatz von über 500.000 Euro müssen dazu künftig ein Meldeformular zur Verfügung stellen. Mit diesem kann man dann strafbare Hassreden melden. Die Betreiber der Seiten sind dann verpflichtet, binnen 24 Stunden gemeldete Verstöße zu prüfen. Sofern das Gesetz zutrifft, müssen sie diese gegebenenfalls sperren. Ist ein Posting offensichtlich rechtswidrig, muss man es zudem „unverzüglich“ löschen.