Hass im Netz: Deutsche Regierung beschließt schärfere Maßnahmen
Die deutsche Bundesregierung hat gegen Hass im Netz nun eine Meldepflicht für mutmaßlich strafbare Postings, sowie weitere Strafverschärfungen auf den Weg gebracht. Die Pläne erarbeitete man nach dem antisemitischen Anschlag in Halle.
Bereits am 19. April beschloss das Kabinett die Gesetzesverschärfung. Nun befasst sich der Bundestag mit den Vorschlägen.
Meldepflicht und höhere Strafen für Hass im Netz
Wer in Deutschland in sozialen Netzwerken Nazi-Propaganda verbreitet, Straftaten billigt oder mit Vergewaltigung droht, der soll zukünftig dem Bundeskriminalamt gemeldet werden. Das sieht das neue Gesetz gegen Hasskriminalität vor. Außerdem will man durch den Gesetzesentwurf höhere Strafen für Drohungen und Beleidigungen im Internet bewirken.
Antisemitischer Anschlag in Halle war ausschlaggebend
Justizministerin Christine Lambrecht hatte die Pläne für strengere Maßnahmen gegen Hass im Netz in die Wege geleitet. Ausschlaggebend war der Anschlag in Halle im Oktober 2019. Dabei hatte ein Mann versucht am größten jüdischen Feiertag, Jom Kippur, in eine Synagoge einzudringen und die Menschen darin zu erschießen. Als ihm dies allerdings nicht gelang, erschoss er eine Passantin und den Gast eines Döner-Imbisses vor der Synagoge. Datum, Ziel und die antisemitischen Motive der Tat hatte er zuvor im Internet bekannt gegeben.
„Wir müssen den Nährboden austrocknen, auf dem dieser Extremismus gedeiht“, erklärte Lambrecht. Die Flut menschenverachtender Volksverhetzungen und Bedrohungen im Netz lasse Hemmschwellen sinken.
Dafür gilt die Meldepflicht:
Die Meldepflicht gilt für soziale Netzwerke. Die Plattformen müssen mutmaßlich strafbare Postings inklusive IP-Adresse und Port-Nummer künftig dem Bundeskriminalamt melden, statt sie wie bisher nur zu löschen oder zu sperren. Und genau diese Postings müssen sie melden:
- Schwere Straftaten wie Mord- und Vergewaltigungsdrohungen.
- Die Verbreitung von Propagandamitteln.
- Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung.
- Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, sowie die Bildung und Unterstützung krimineller und terroristischer Vereinigungen.
- Die Verbreitung von Kinderpornografie.
Kommen die sozialen Netzwerke der Meldepflicht übrigens nicht nach, müssen sie mit Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro rechnen.