Härtefallfonds für Selbstständige: Wer kann was beantragen?
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern, hat die österreichische Regierung ein 38 Milliarden Euro schweres Hilfspaket geschnürt. Teil dieses Pakets ist der sogenannte Härtefallfonds für Selbstständige und Kleinunternehmer.
Seit 20. April können diesen auch Freiberufler, Künstler und Start-Ups beantragen. Doch wie genau funktioniert das?
Härtefallfonds geht in die zweite Phase
Der Härtefallfonds der Regierung unterstützt all jene Selbstständigen, Ein-Personen-Unternehmen und Freischaffenden, die aufgrund der momentanen Situation keine Umsätze erzielen. In einer ersten Phase wurde bereits eine Soforthilfe von in der Regel 1.000 Euro gezahlt. Bisher gab es übrigens rund 130.000 Anträge. Mehr als 110 Millionen Euro wurden zudem schon ausbezahlt. Nun geht der Fonds in die zweite Phase. Bis Ende 2020 kann man dafür einen Antrag stellen. Doch was ist anders in der zweiten Phase?
Nach Kritik an den ursprünglichen Anspruchskriterien hat man nun die Definition eines Härtefalls gelockert und das Volumen auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. In der zweiten Phase sind außerdem auch Mehrfachversicherte berechtigt einen Antrag zu stellen. Nebeneinkünfte sind zudem kein Ausschlusskriterium mehr und auch Gutverdiener, die vor der Krise mehr als 5.000 Euro brutto im Monat verdient haben, gelten nun als Härtefall. Die Untergrenze von rund 460 Euro monatlich wurde ebenfalls gestrichen.
Wer hat Anspruch auf eine Auszahlung des Härtefallfonds?
In dieser zweiten Auszahlungsphase müssen Betroffene eine „wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19“ nachweisen können. Das bedeutet, dass sie erst einen Anspruch auf eine Auszahlung durch den Härtefonds haben, wenn sie die laufenden Kosten nicht mehr tragen können, behördlich schließen mussten oder, wenn der Umsatz um mehr als die Hälfte eingebrochen ist. So steht es in den Richtlinien. Übrigens muss man die Anträge monatlich stellen, also etwa von Mitte März bis Mitte April, von Mitte April bis Mitte Mai und von Mitte Mai bis Mitte Juni. Für die Abwicklung des Fonds ist die Wirtschaftskammer zuständig. Bei Bauern ist es die AMA.
Kritik an der Abwicklung des Härtefallfonds durch die Wirtschaftskammer kommt unterdessen von der FPÖ. Denn Salzburgs Landesparteichefin Marlene Svazek stört, dass Unternehmen ihre Daten an die Wirtschaftskammer weitergeben müssen. Die Kammer hätte dadurch Informations- und somit auch Machtvorteile. Svazek hätte sich gewünscht, dass statt der Wirtschaftskammer das Finanzministerium die Förderansuchen an den Härtefallfonds abwickelt.
Der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Karlheinz Kopf, wies allerdings Bedenken von Unternehmern beim Umgang mit sensiblen Daten zurück. Die Prüfung der Anträge sei automatisiert. Sie erfolge „über eine automatisierte Schnittstelle zum Steuerakt“, so Kopf im Ö1-Morgenjournal. „Da schaut kein Mitarbeiter physisch hinein.“
Zweite Phase gilt auch für Künstler und Freiberufler
Die zweite Phase gilt seit Montag auch für Künstler, Freiberufler, junge Gründerfirmen und all jene mit Doppelversicherung. Sie können nun auch um Zuschuss ansuchen. „Der Verdienstentgang aus dem aktuellen „COVID-Monat“ im Vergleich zum Einkommen ALT wird mit 80 Prozent, beziehungsweise bei Geringverdienern mit 90 Prozent ersetzt und mit 2.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate gedeckelt. Allfällig erhaltene Zuwendungen aus der Phase 1 werden bei dem ersten Zuschuss aus der Phase 2 gegengerechnet“, erklärte ein Sprecher von Finanzminister Gernot Blümel schriftlich gegenüber der APA. Gründer erhalten pauschal 500 Euro pro Monat.