Gutscheine statt Geld: Verbraucherschutzverein kritisiert Lösung für bereits verkaufte Tickets
Großveranstaltungen sind aufgrund der Coronavirus-Pandemie über den Sommer verboten. Das Kulturleben findet also heuer wenn, dann nur virtuell statt. Für Austragende der abgesagten Veranstaltungen sowie für all jene, die bereits Tickets gekauft haben, sind das sehr schlechte Nachrichten. Die Regierung hat eine Gutscheinlösung für verkaufte Tickets angekündigt.
Der Verbraucherschutzverein kritisiert diese aber nun heftig.
Verbraucherschutzverein kritisiert Gutscheine bei bereits verkauften Tickets
„Überrumpelung von Verbrauchern, Bürokratie in der Abwicklung und Gutscheinkriminalität“ befürchtet der Verbraucherschutzverein (VSV) im Zuge der Gutscheinlösung bei bereits gekauften Tickets für Kulturveranstaltern. In einer Aussendung kritisiert VSV-Obmann Peter Kolba Justizministerin Alma Zadic scharf.
Grüne und ÖVP hatten am 24. April angekündigt, dass für Tickets bis zu einem Wert von 70 Euro ein Gutschein ausgestellt wird. „Es wird für Kunst-, Kultur- und Sportereignisse sowie Kunst- und Kultureinrichtungen diese Lösung geben“, sagte die grüne Kultursprecherin Eva Blimlinger. Für teurere Karten kann man sich bis zu 180 Euro auszahlen lassen. Ein etwaiger Betrag, der den addierten Gesamtwert von 250 Euro übersteigt, wird wiederum in einen Gutschein umgewandelt. Gültig sind diese bis Ende 2022. Wurden die Gutscheine bis dahin nicht konsumiert, hat man Anspruch auf eine Rückerstattung. Gültig ist die Regelung für alle in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stehenden Absagen seit Mitte März. Ausgenommen sind aber all jene Einrichtungen, die im Eigentum des Bundes, der Länder und Gemeinden sind. „Für das Burgtheater beispielsweise gilt das also nicht“, sagte Blimlinger.
Peter Kolba fürchtet Verwirrung bei Kunden
Peter Kolba sieht mit dieser Regelung einen „Raubbau im Konsumentenschutz auf der einen Seite“ sowie ein „Beschäftigungsprogramm für die Gerichte, die die vielen unbestimmten Begriffe deuten werden müssen auf der anderen Seite„. Die Frage beginne bereits damit, wer die Gutscheine vergeben darf. „Das dürfen Gebietskörperschaften nicht und Veranstalter nicht, wenn sie einer Gebietskörperschaft gehören oder die für sie haften“, so Kolba. Er befürchtet, dass den Kunden ein hoher Rechercheaufwand bevorstehe.
Zudem kritisiert er auch, dass alle, die ihren Gutschein bis 31. Dezember 2022 aufsparen, nach der Auszahlung von Geld aktiv verlangen müssten. „Als Anleitung für ein skurriles Gesellschaftsspiel mag der Text des Gesetzes taugen, aber nicht zu einer ausgewogenen Lösung der Liquiditätsprobleme von Veranstaltern.“