Frankreich: Sexuelle Belästigung ist ab sofort strafbar
Während wir in Österreich gerade ein paar Schritte rückwärts machen (mehr dazu hier), hat Frankreich nun ein neues Gesetz veranlasst. Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum wird ab sofort härter bestraft.
In Österreich ist jede fünfte Frau ab ihrem 15. Lebensjahr körperlicher und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt und jede dritte Frau hat seit ihrem 15. Lebensjahr sexuelle Belästigung erfahren. Während hierzulande durch die aktuelle Regierung dennoch zahlreichen Frauenvereinen die Förderungen gestrichen werden, machte Frankreich nun einen großen Schritt nach vorne. Ein neues Gesetz wurde verabschiedet: Sexistische Bemerkungen, Nachpfeifen, Angaffen und Co. werden in Frankreich künftig bestraft. Den Tätern droht eine Strafe von mindestens 90 Euro. Wer versucht Frauen unter den Rock zu fotografieren, kann mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe rechnen.
Französische Staatssekretärin bringt Gesetz durch
Marlène Schiappa (französische Staatssekretärin für Gleichberechtigung), die bereits letztes Jahr im Zuge der Veröffentlichungen rund um Harvey Weinstein angekündigt hat, an einer Ausarbeitung des Gesetzes zum Thema sexueller Gewalt zu arbeiten, konnte nun einen großen Erfolg verbuchen. In einem Interview sagte sie letztes Jahr, dass es ihr Ziel sei „die gesellschaftliche Toleranzgrenze zu senken“ und sagte damit auch der „alltäglichen sexuellen Belästigung“ den Kampf an. Vor allem Männer die Frauen auf der Straße, bis in die U-Bahn oder nach Hause verfolgen, gaben der Staatssekretärin nach eigenen Angaben den Anlass ein solches Gesetz anzudenken.
Wie ist die Lage in Österreich?
In Frankreich hat das Gesetz für großes Aufsehen gesorgt, aber gibt es in Österreich vergleichbare Gesetze, die den Opfern von sexueller Belästigung Rechte zusprechen? Wir haben die Rechtsanwältin Mag. Katrin Heinisch nach der Rechtslage in Österreich gefragt:
„Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen sind natürlich auch in Österreich nicht straffrei. Bereits zum Jahresanfang 2016 trat die grundlegende Novelle zum Sexualstrafrecht zur dringend notwendigen Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung und Integrität in Kraft. Seither wird auch das bis dahin oftmals verharmlosende „grapschen“ nach dem Gesäß oder auf Oberschenkel strafrechtlich verfolgt. Bereits im Herbst 2017 musste der Paragraph nochmals nachgeschärft werden, um auch gegen zuletzt vermehrt auftretende sexuelle Übergriffe während Veranstaltungen effektiv vorgehen zu können. Wenn daher zukünftig eine Frau beim Fortgehen von einer Gruppe Männer umzingelt und sexuell belästigt wird, drohen den Tätern bis zu zwei Jahre Haft. Grundsätzlich gilt, jeder der sich durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in seiner Würde verletzt sieht, kann Strafanzeige erstatten.“
Ab wann kann ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?
Sexuelle Belästigung ist für viele Frauen bereits alltäglich geworden, trotzdem ist es wichtig, Anzeige zu erstatten. Mag. Heinisch bestätigt: „Grundsätzlich kann man immer zur Polizei gehen. Ob der Vorfall das strafrechtliche Tatbild erfüllt und Anklage erhoben wird, entscheidet dann die Staatsanwalschaft. Zum Beispiel: Intensive Berührung am Gesäß oder Reiben am Oberschenkel.“