Foto-Posts von Restaurant-Essen können strafbar sein
Denn auch Essen kann urheberrechtlich geschützt sein. Stiftung Warentest warnt, dass das Fotografieren und die Verbreitung von Restaurant-Essen im Einzelfall rechtswidrig sein kann und sogar hohe Strafen dafür drohen.
Das gilt vor allem bei besonders aufwändig gestalteten Speisen, die zumeist in einem Sternrestaurant angeboten werden. Der Urheber des Essens ist dann der Koch und die Fotos dürfen nur mit seinem Einverständnis veröffentlicht werden. Zudem haben Restaurants die Möglichkeit, Fotos ausdrücklich in ihrer Hausordnung zu verbieten.