Flug gestrichen: Welche Rechte habe ich?
In vielen Fällen bekommen Fluggäste bei einer Flugstreichung ihr Geld zurück. Was passiert aber, wenn die Airline nicht zahlen will? Welche Rechte habe ich als Fluggast?
Endlich: Der Abflugtag ist da, das Urlaubsfeeling wird immer größer. Die Koffer sind gepackt und können sogar ganz geschlossen werden. Man möchte gerade das Uber rufen und plötzlich scheint eine Benachrichtigung am Handy auf. Die Fluglinie hat den Flug gecancelt. Und schon beginnt der Ärger und der Urlaub rückt in weite Ferne.
Welche Rechte haben Fluggäste?
Zum Glück haben Fluggäste innerhalb der EU aber klar geregelte Rechte. Wird ein Flug gestrichen, kann man sich aussuchen, ob man sein Geld zurück bekommen oder von der Fluglinie auf einen anderen Flug umgebucht werden möchte. Wer auf den Alternativflug warten muss, hat sogar Anspruch auf Verpflegung. Muss man übernachten, zahlt die Fluglinie für Hotelzimmer und Transport zwischen Flughafen und Hotel.
Flugstreichung: Wie viel Geld bekommt man zurück?
Laut EU-Gesetz gilt:
- 250 Euro bei Flügen mit bis zu 1.500 km Luftlinie. Das wäre beispielsweise ein Flug von Wien nach London.
- 400 Euro bei über 1.500 km innerhalb der EU und zwischen 1.500 und 3.500 km außerhalb der EU. So viel würde man zum Beispiel bei einer Flugstreichung von Wien nach Kreta bekommen.
- 600 Euro bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500 km.
Achtung: In diesen Fällen bekommst du kein Geld
Die Fluglinie muss nicht immer zahlen. Grundsätzlich gilt: Die Airline muss selbst für die Streichung oder die Verspätung verantwortlich sein. Wenn der Anbieter die Flugstreichung mindestens 14 Tage im Voraus bekannt gibt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Und dann gibt es noch die sogenannten außergewöhnlichen Umstände. Das sind zum Beispiel alle wetterbedingten Ausfälle, Vogelschläge, Vulkanausbrüche und Sabotage- oder Terroranschläge. Auch hier herrscht kein Anspruch auf Geld zurück.
Flugverspätung
Wer rechtzeitig eincheckt und trotzdem mehr als drei Stunden später am Zielflughafen ankommt, hat die gleichen Ausgleichsansprüche wie bei einer Flugstreichung. Aber auch hier gilt: Wenn sich der Flug wegen außergewöhnlichen Umständen verspätet, ist die Fluglinie nicht verpflichtet zu zahlen.
Wie kann ich mein Recht durchsetzen?
Weigert sich die Airline zu zahlen, obwohl der Fluggast Anspruch auf Entschädigung hat, kann man sich immer Unterstützung holen. Das Europäische Verbraucherzentrum oder der Verein für Konsumenteninformation sind bei rechtlichen Fragen die richtige Anlaufstelle. Wichtig ist es, sich die Verspätung am Flughafen schriftlich bestätigen zu lassen. Falls die Airline keine Gutscheine ausgibt, sollten unbedingt alle Hotelbelege und Rechnungen für Verpflegungskosten aufbewahrt werden. So sollte einem erholsamen, wenn auch verspäteten Urlaub nichts im Weg stehen.