Fast 3000 Anzeigen wegen Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen
Knapp 3000 Anzeigen gegen Menschen, die sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen halten, verzeichnet die Polizei am vergangenen Wochenende in Österreich.
Während etwa 95 Prozent der Bevölkerung kooperieren, gäbe es immer noch rund fünf Prozent, die „es noch nicht verstanden haben“, so ÖVP-Innenminister Karl Nehammer im Ö1 Morgenjournal am Montag.
Corona-Partys in der Steiermark
Die meisten Anzeigen gibt es vor allem wegen sogenannter „Corona Partys“. Denn unzählige Menschen feierten am Wochenende weiterhin in Gruppen zu Hause. Wie etwa in der Steiermark. Denn dort löste die Polizei unter anderem in Heiligenkreuz am Waasen am Samstagabend eine Homeparty auf.
FPÖ-Politiker feierte Corona-Party
Trotz Ausgangsbeschränkungen feierten vier Steirer am Samstag eine Party in einem Vereinshaus in Heiligenkreuz. Gegen 17:30 war eine anonyme Anzeige wegen lauter Musik bei der Polizei eingegangen. Als die Polizei eintraf, kam ein 26-Jähriger offenbar gerade aus dem Vereinslokal, um zuvor bestellte Pizzen abzuholen. Als er die Beamten sah, machte er scheinbar sofort kehrt, sperrte die Türe zu, drehte das Licht ab und machte die Musik aus. Erst nach einiger Zeit stellten sich die Feiernde der Polizei. Vier Männer zwischen 26 und 37 Jahren wurden angezeigt, darunter auch der steirische FPÖ-Landtagsabgeordnete Gerhard Hirschmann.
Die FPÖ reagierte bereits auf den Vorfall. Es gab offenbar ein „klärendes Telefongespräch“ mit Hirschmann, so FPÖ-Landesparteisekretär Stefan Hermann. Der Abgeordnete entschuldigte sich bereits und gestand seinen Fehler ein.
Studentenparty in Linz
Und auch in Linz kam es in einem Studentenheim zu Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen. Bereits vergangenen Mittwoch löste die Polizei eine Feier von 16 Studenten der Johannes Kepler Universität auf der Terrasse eines Studentenheims auf. Die Uni prüft nun die Konsequenzen für die Studenten, so der Rektor in einem E-Mail. Denn laut Paragraf 68 des Universitätsgesetzes kann das Rektorat Studenten ausschließen, „wenn diese andere Personen dauerhaft oder schwerwiegend gefährden“.
Ausgangsbeschränkungen: Strafen bis zu 3.600 Euro
Wer sich nicht an die von der österreichischen Regierung verhängten Ausgangsbeschränkungen hält, dem drohen Strafen von bis zu 3.600 Euro. Bis zum 13. April ist es demnach verboten, den öffentlichen Raum in Gruppen zu betreten. Wer alleine und mit den Menschen, mit denen man im Haushalt zusammenlebt, spazieren geht, darf das weiterhin tun. Auch der Gang zum Supermarkt oder zur Apotheke ist erlaubt, sofern dort ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten wird.