EU leitet Verfahren gegen Anti-LGBTQIA-Gesetze in Ungarn und Polen ein
Als Reaktion auf das umstrittene LGBTQIA-Gesetz in Ungarn und die Justizreform in Polen leitet die EU jetzt ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen die beiden Mitgliedsstaaten ein.
Die Regierungen in Budapest und Warschau wurden bereits darüber informiert.
EU leitet Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Ungarn und Polen ein
Ein umstrittenes Anti-LGBTQIA-Gesetz in Ungarn, das den Zugang zu Informationen über Trans- und Homosexualität für Minderjährige einschränkt, hatte in der EU zuletzt für große Empörung gesorgt, ebenso „LGTBQ-freie Zonen“ in einigen Teilen Polens, sowie eine Justizreform im Land. Unzählige Mitgliedsstaaten forderten daraufhin Konsequenzen für die beiden Mitgliedsstaaten. Wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte, wurde nun tatsächlich ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Polen und Ungarn eingeleitet.
„Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden: sei es wegen der Person, die sie lieben, wegen ihres Alters, ihrer politischen Meinung oder aufgrund ihres religiösen Glaubens“, so EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.
Zwei Monate Zeit, um auf Schreiben zu reagieren
Insgesamt leitete die EU-Komission am Donnerstag gleich drei Vertragsverletzungsverfahren ein. Man befürchte eine Diskriminierung von Menschen der LGBTQIA-Community, so die Begründung. Zwei der Verfahren laufen gegen Ungarn, eines gegen Polen. In Ungarn geht es einerseits um das umstrittene Anti-LGBTQIA-Gesetz, das erst kürzlich in Ungarn in Kraft getreten ist und andererseits um eine Anordnung der ungarischen Verbraucherschutzbehörde gegen ein Kinderbuch. Das Buch über Menschen mit LGBTQI-Orientierung musste demnach mit einem Hinweis versehen werden, dass es „Verhaltensformen enthalte, die von traditionellen Geschlechterrollen abweichen“. In Polen läuft das Verfahren gegen „LGBTQ-freie Zonen“ in Teilen des Landes. All das verstoße gegen den Artikel 2 des EU-Vertrags. Dieser garantiert die Achtung der Menschenwürde, die Wahrung der Menschenrechte sowie den Gleichheitsgrundsatz. Die Kommission werde alles dafür tun, um diese Werte zu verteidigen, heißt es aus Brüssel.
Ein entsprechendes Schreiben schickte die Kommission bereits am Donnerstag an die Regierungen in Budapest und Warschau. Die beiden Mitgliedsstaaten haben nun zwei Monate Zeit darauf zu antworten, bevor die Kommission darüber entscheidet, die Verfahren weiter voranzutreiben.