Equal Pay Day 2023: Ab heute arbeiten Frauen in Österreich unbezahlt
Der sogenannte Equal Pay Day fällt heuer auf den 31. Oktober. Das bedeutet, dass Frauen ab dem heutigen Tag statistisch gesehen die nächsten 62 Tage bis zum Jahresende „gratis“ arbeiten. Denn zu diesem Zeitpunkt haben Männer bereits so viel verdient, wie Frauen im ganzen Jahr.
Im Vergleich zu anderen EU-Ländern hat Österreich laut Arbeiterkammer mit 18,8 Prozent einen der höchsten Gender Pay Gaps, also Lohnunterschiede. Der EU-Schnitt beträgt 12,7 Prozent.
Equal Pay Day in Österreich am 31. Oktober
Dass die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen eindeutig noch zu groß ist, zeigt der heutige Equal Pay Day, an dem Männer bereits das Jahreseinkommen erreicht haben, das Frauen erst Ende des Jahres erhalten. Seit 2010 wird der Equal Pay Day berechnet. Damals fiel der Tag noch auf den 29. September.
Und die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen schließt sich nur langsam: Im Jahr 2020 fand der österreichweite Equal Pay Day am 22. Oktober statt, 2022 dann am 30. Oktober. Die „Verbesserung“ zum Vorjahr beträgt also nur einen einzigen Tag.
Berechnet wird der Equal Pay Day auf Basis der nationalen Einkommensdifferenz zwischen Männern und Frauen, also dem sogenannten National Gender Pay Gap. Diese Differenz (in Prozent) wird dann von den 365 Tagen des Jahres abgezogen. Das Ergebnis ist die Anzahl der Tage, an denen Frauenarbeit nicht bezahlt wird.
Neue EU-Richtlinie zur Stärkung der Lohntransparenz
Eine neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz, die bereits am 6. Juni 2023 in Kraft getreten ist, soll in den kommenden Jahren dazu beitragen, die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Die Mitgliedsstaaten haben insgesamt drei Jahre Zeit, um die Richtlinie zur Lohntransparenz zu integrieren und umzusetzen.
Zu den Maßnahmen zählen etwa die Verpflichtung zur Erstellung von Einkommensberichten für Unternehmen mit kleineren Belegschaften als bisher in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, die Definition von „gleicher“ und „gleichwertiger“ Arbeit, oder die Einführung eines eigenständigen Auskunftsanspruches für alle Arbeitnehmer:innen über das durchschnittliche Entgelt von Vergleichsgruppen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, wie es auf der Webseite der Arbeiterkammer heißt.
„Die Bundesregierung muss sofort mit der Umsetzung der Richtlinie beginnen“, fordern AK Expert:innen und betonen: „Das Ziel muss maximale Einkommensgerechtigkeit sein.“