Einschränkungen für Ungeimpfte: Das sind die neuen Corona-Regeln
Heute Vormittag erklärte die Bundesregierung in einer Pressekonferenz die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Einschränkungen betreffen jetzt vor allem Ungeimpfte.
Ungeimpfte Personen könnten große Einschränkungen in der Nachtgastronomie erwarten.
Impf-Appell an die Bevölkerung
„Die Impfung ist die Antwort und nicht der Lockdown“, betont Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der heutigen Pressekonferenz. Die neuen Corona-Maßnahmen beziehen sich deshalb auch größtenteils auf alle Ungeimpften Personen. Kurz nennt die Situation eine „Pandemie der Ungeimpften“ und appelliert an alle, den Stich durchführen zu lassen. „Wer sich nicht impfen lässt, wird sich anstecken – früher oder später. Kein Staat der Welt kann sie davor schützen“, sagt er.
Für all jene, die bereits geimpft wurden, gibt Kurz Entwarnung: „Sie sind geimpft, das ist gut so und damit ist es für Sie auch getan.“ Gemeinsam mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betont er aber auch, dass die Drittimpfung sehr wichtig ist. „Erst der dritte Stich bietet eine langfristige Wirkung und er ist absolut notwendig“, betont Kurz.
So sieht der Corona-Stufenplan aus
Die neuen Regelungen sehen jetzt eine grundlegende Veränderung der Situations-Einschätzung vor. So ist ab sofort nicht mehr die Inzidenz sondern die Auslastung der Intensivbetten für die weiteren Maßnahmen entscheidend. Bundeskanzler Kurz nennt es den „richtigen Zugang“, da die Überlastung der Intensivbetten unbedingt verhindert werden sollte.
In Anlehnung an diese Auslastung wurde zusätzlich ein Drei-Stufenplan vorgestellt, der die Ausbreitung des Virus weiter eindämmen soll. Ab 15. September wird die Maskenpflicht wieder ausgeweitet. Ab diesem Zeitpunkt gilt in den Öffentlichen Verkehrsmitteln sowie den Lokalen des täglichen Bedarfs (also Apotheken, Supermärkte, Post,,…) wieder die FFP2-Maskenpflicht.
Für alle Ungeimpften weitet sich diese Pflicht auch auf den Handel aus. Gesundheitsminister Mückstein empfiehlt auch allen Geimpften, diese FFP2-Ordnung im Handel zu erwägen. Zusätzlich sind ab 15. September die Antigen-Tests nur mehr 24 Stunden lang als 3-G-Nachweis gültig. Im Bereich der Events muss ein 3-G-Nachweis dann bereits ab 25 Personen statt wie bisher ab 100 Personen vorgezeigt werden.
Kein Club-Zutritt für Ungeimpfte
Die zweite Stufe des Plans tritt dann in Kraft, wenn die Intensivbetten eine Auslastung von 15 Prozent – also 300 Betten – erreichen. Sieben Tage danach gilt in der Nachtgastronomie und ähnlichen Etablissements – wie etwa Events mit mehr als 500 Personen ohne Sitzplatzzuweisung – eine alleinige Zutrittsberechtigung für Geimpfte und Genesene.
Ungeimpfte haben dann also keinen Zutritt mehr zu Clubs oder Großveranstaltungen; es gilt dann eine 2-G-Regel. Bundeskanzler Kurz nennt diese Entscheidung eine „aus unserer Sicht notwendige Maßnahme“. Zusätzlich sind ab diesem Zeitpunkt die Wohnzimmer-Antigentests kein gültiger 3-G-Nachweis mehr.
Die dritte Stufe setzt dann ein, wenn 20 Prozent der Intensivbetten ausgelastet sind. Das wären in Österreich etwa 400 Betten. Ab diesem Zeitpunkt ist die 3-G-Regel verschärft. Dann gilt nämlich in allen Settings mit einer 3-G-Beschränkung, dass nur Personen mit einer Immunisierung (also geimpft oder genesen) oder einem PCR-Tests zutreten dürfen.