Einreiseverbot für Russlands Kandidatin
Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine hat nun endgültig auch den Eurovision Song Contest erreicht: Der ukrainische Geheimdienst SBU hat Russlands ESC-Teilnehmerin Julia Samoilowa die Einreise verboten. Dadurch kann die Sängerin nicht beim 62. ESC Mitte Mai in Kiew auftreten. Sie dürfe für drei Jahre nicht in die Ukraine einreisen, sagte Geheimdienstsprecherin Jelena Gitljanskaja. „Ihre Nominierung ist eindeutig eine Provokation, um die Ukraine zum Handeln zu zwingen“, meinte etwa ein ukrainischer Abgeordneter.
Die Entscheidung sei aufgrund von früheren Verstößen gegen ukrainische Gesetze getroffen worden, berichtet die Agentur Interfax. Anlass ist ein aus ukrainischer Sicht illegaler Auftritt der Sängerin auf der Halbinsel Krim, die Russland 2014 annektiert hatte. Dass die sympathische Sängerin nun als „eine Gefahr für nationale Sicherheit“ dargestellt wird, sehen viele als Provokation.
Die große Verliererin ist jedenfalls Samoilowa selbst. Sie hat sich bis noch nicht zu Wort gemeldet.