e-card: Warum sie jetzt mit Foto ausgestellt wird
Seit 2. Oktober wird die neue e-card mit Foto ausgeschickt. Ab 2020 müssen nämlich alle e-cards von 14- bis 69-jährigen Versicherten ein Foto enthalten. Die Zustellung der neuen Karte ist gratis.
Wieso aber muss die e-card jetzt mit einem Foto des Inhabers versehen werden?
Deshalb gibt es e-cards jetzt mit Foto
Ab jetzt darf man nur noch e-cards mit Foto an Versicherte ab 14 Jahren schicken. Das gab die Regierung bereits 2017 und 2018 in mehreren Beschlüssen vor. Anfang des Jahres änderte der Nationalrat dann das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, um notwendige Präzisierungen durchzuführen. Die Einführung des Fotos begründete die damalige türkis-blaue Regierung mit dem Argument, Missbräuche verhindern zu wollen. Ärzte und Spitäler können die Identität der Karteninhaber nun besser überprüfen. Die neue e-card soll außerdem als Schlüssel für alle e-Health-Anwendungen dienen, sagte Sozialministerin Brigitte Zarfl. So könne man damit beispielsweise verhindern, dass man im Zuge der E-Medikation Medikamente an die falsche Person gibt. Die e-Medikation ist eine Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Von Ärztinnen verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden als sogenannte e-Medikationsliste für ein Jahr gespeichert.
Ausstellung ist gratis
Die neue Karte kostet den Versicherten nichts. Die Zustellung ist gratis. Man bekommt die neue Versicherungskarte übrigens, sobald die alte abläuft. Das Ablaufdatum findet man auf der Rückseite der e-card.
Woher bekommt man das Foto?
Wer einen Reisepass, Scheckkartenführerschein, Personalausweis oder ein Foto im Fremdenregister hat, muss nichts mehr tun. Das Foto nimmt man dann automatisch aus dem Register und verwendet es für die neue e-card. Die Versicherten können sich allerdings nicht aussuchen, welches Foto auf die Karte kommt. Wer keinen der oben aufgezählten Ausweise hat und somit kein Bild im Register vorhanden ist, der muss ab 1. Jänner 2020 selbst ein Foto bringen. Das kann man dann an 195 Registrierungsstellen bei Einrichtungen der Sozialversicherung vorbeibringen. Für Nichtstaatsbürger sind die Landespolizeidirektionen zuständig. Für die Einbringung des Fotos gibt es eine Frist von 90 Tagen. Man empfiehlt übrigens, ein Bild drei bis vier Monate vor Ablauf der alten Karte oder sobald man dazu aufgefordert wird, einzureichen.
Kinder unter 14 und Personen über 70 Jahre sind von der neuen Regelung übrigens ausgenommen. Sie dürfen weiterhin Karten ohne Fotos führen. Außerdem muss auch ein Teil der pflegebedürftigen Personen künftig kein Foto auf der e-card haben: Personen ab Pflegestufe 4 sind nämlich ebenfalls ausgenommen.
e-card-Austausch bis 2023
Bis zum Jahr 2023 will man alle Karten austauschen. Die Gesamtkosten bis dahin gibt man mit 23,5 Millionen Euro an. Sozialversicherung, Finanz- und Innenministerium tragen je ein Drittel davon.