Diese Corona-Regeln gelten ab 15. September
In Österreich werden die Corona-Regeln wieder verschärft. Von den neuen Einschränkungen sind vor allem ungeimpfte Personen betroffen.
Hier gibt es einen Überblick über alle Corona-Regeln.
Erste Phase des Stufenplans tritt ein
Bereits vergangene Woche wurde der Stufenplan zur Eindämmung der Covid-Pandemie vorgestellt. Die unterschiedlichen Stufen treten bei einer erreichten Auslastung der Intensivbetten ein. So gelten die ersten Maßnahmen ab einer Auslastung von 200 Intensivbetten in den österreichischen Krankenhäusern.
Die erste Stufe tritt ab 15. September in Kraft und beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Die Maskenpflicht wird wieder ausgeweitet. In öffentlichen Verkehrsmitteln und den Lokalen des täglichen Bedarfs (also Supermärkte, Post, Trafik, Apotheke,…) muss man wieder eine FFP2-Maske tragen.
- Ungeimpfte Personen müssen auch im Handel eine FFP2-Maske tragen.
- Des Weiteren gilt für ungeimpfte Personen in Kultureinrichtungen wie Büchereien und Museen eine FFP2-Maskenpflicht.
- Antigentests sind nur mehr 24 Stunden lang als 3-G-Nachweis gültig. Ausgenommen sind Schüler, bei denen im Rahmen des „Ninja-Pass“ weiterhin drei Tests pro Woche ausreichen.
- Ein 3-G-Nachweis ist bereits bei Events ab 25 Personen notwendig.
Zweite Stufe der Corona Regeln bei 15% Intensivbetten-Auslastung
Sollte es zu einer Auslastung von 15 Prozent der Intensivbetten kommen – also 300 Betten belegt sein – tritt sieben Tage später die zweite Stufe in Kraft. Das bedeutet:
- Für ungeimpfte Personen gibt es keinen Zutritt mehr zur Nachtgastronomie, Clubs und ähnlichen Settings.
- Events mit mehr als 500 Personen, bei denen es keine Sitzplatzzuweisung gibt, sind dann nur mehr für geimpfte oder genesene Personen möglich.
- Die „Wohnzimmertests“, also Antigentests, die man selbst zu Hause durchführen kann, sind dann kein gültiger 3-G-Nachweis mehr.
Bundesländer können Corona-Regeln anpassen
Die vorläufig letzte Stufe in dem Maßnahmen-Modell tritt in Kraft, wenn etwa 400 Intensivbetten in Österreich ausgelastet sind. Zu diesem Zeitpunkt sind Antigentests nicht länger als 3-G-Nachweis gültig. Dann gilt nur mehr ein PCR-Test als Nachweis.
Wichtig bei all diesen Regelungen ist, dass die einzelnen Bundesländer weiterhin berechtigt sind, die Regeln eigenständig zu verschärfen. Vor allem Wien hat das in der jüngsten Vergangenheit gemacht und etwa die Gültigkeit der Wohnzimmertests bereits abgeschafft sowie die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im Handel aufrechterhalten.