Deutsche klagt auf Schadensersatz
Zur Vorgeschichte: Im Juli 2009 wird die heute 30-Jährige plötzlich ohnmächtig. Als sie das Bewusstsein wiedererlangt durchfahren höllische Schmerzen ihren Körper, sie hat das Gefühl zu ersticken. Im Krankenhaus in Baden-Württemberg erleidet die junge Deutsche schließlich sogar einen Herzstillstand. 20 Minuten lang schlägt ihr Herz nicht mehr. Durch eine Not-Operation können die Ärzte ihr Leben retten. Die Diagnose: akute Lungenembolie.
Was nach dem Horror-Erlebnis blieb, war die Frage nach dem Grund für den medizinischen Notfall. Felicitas war bis zum Zeitpunkt des Herzstillstandes stets gesund gewesen, hatte keinerlei besorgniserregende Symptome gezeigt. Laut Felicitas konnte nur ihre Antibabypille (Yasminelle), die sie zum damaligen Zeitpunkt seit acht Monaten eingenommen hatte, schuld sein.
Die junge Frau hält bis heute an ihrer Einschätzung fest und zog Anfang dieser Woche vor Gericht, um den Konzern Bayer Vital GmbH zu klagen. Felicitas wirft dem Pharmaunternehmen vor, nicht ausreichend über die Risiken und Nebenwirkjungen des Arzneimittels zu informieren. Sie verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro.
„Der Wirkstoff Drospirenon entzieht dem Körper etwas Wasser, dadurch wird das Blut dickflüssiger und kann leichter verklumpen“, erklärt Professor Gerd Glaeske, Arzneimittelexperte von der Uni Bremen, gegenüber der Bild. „Die Thrombose-Gefahr könnte deshalb bei Pillen mit diesem Gestagen höher sein als bei anderen Präparaten.“
Ein Sprecher von Bayer verteidigte gegenüber dem Blatt die vom Konzern vertriebenen Präparate. Pillen wie Yasmin, Yaz und Yasminelle seien die am „systematischsten“ geprüften Arzneimittel, „weltweit gründlich und umfassend untersucht“. Und: „Bayer hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und wird sich dagegen entschieden zur Wehr setzen.“