Das sind die neuen Corona-Maßnahmen in Österreich
Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Österreich hat die Regierung nun einige neue Corona-Maßnahmen im Kampf gegen das Virus angekündigt.
Der Großteil der neuen Regelungen tritt ab Sonntag, 25. Oktober in Kraft.
Diese neuen Corona-Maßnahmen gibt es in Österreich
Mund-Nasen-Schutz
Der Mund-Nasen-Schutz muss künftig eng anliegen, damit sind Gesichtsvisiere als Schutz verboten, heißt es in der neuen Verordnung. Der Mund-Nasen-Schutz muss bei öffentlichen Veranstaltungen innen und außen, sowie beim Betreten von öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen getragen werden. Ausnahmen gelten allerdings für Personen, die etwa aus gesundheitlichen Gründen keine schließende Maske tragen können, wie etwa Asthmatiker. Allerdings ist dafür eine ärztliche Bestätigung notwendig und muss diese zum Beispiel auch bei Kontrollen vorweisen. Die neue Verordnung bezüglich der „Face Shields“ gilt ab Sonntag mit einer zweiwöchige Übergangsfrist. Das Verbot tritt dann ab 7. November offiziell in Kraft.
Mindestabstand
Neben der neuen Regelung bezüglich des Tragens von Gesichtsschildern werde zudem auch der Ein-Meter-Abstand wieder rechtsverbindlich verankert, so Anschober. An öffentlichen Orten im Freien, sowie in geschlossenen Orten gilt es einen Abstand von mindestens einem Meter zu Personen, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt, einzuhalten. Ausnahmen gelten etwa für Gruppen bis höchstens sechs Personen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Gastronomie
Auch in der Gastronomie gibt es neue Regeln. In geschlossenen Räumen dürfen höchstens sechs Erwachsene und sechs Kinder an einem Tisch sitzen, im Freien maximal zwölf Erwachsene und sechs Kinder. Nach der Sperrstunde dürfen alkoholische Getränke nicht im Umkreis von 50 Metern zu Lokalen konsumiert werden. Außerdem dürfen nur bei Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke im Vordergrund stehen auch solche verkauft werden.
Großveranstaltungen
Bundesligaspiele, Theatervorstellungen oder Konzerte dürfen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen und mit Mund-Nasen-Schutz während der gesamten Dauer der Veranstaltung stattfinden. Es dürfen keine Speisen und Getränke konsumiert werden. Außerdem braucht es eine behördliche Genehmigung. Indoor-Veranstaltungen sind auf 1.000 Personen beschränkt, outdoor auf 1.500.
Bei privaten Veranstaltungen dürfen indorr maximal sechs und outdoor maximal zwölf Erwachsenen sein, bei Begräbnissen maximal 100 Teilnehmer. Veranstaltungen mit mehr als sechs oder zwölf Teilnehmer müssen verpflichtend der Gesundheitsbehörde gemeldet werden und brauchen zudem ein Präventionskonzept.
Im privaten Wohnbereich gibt es keine rechtlichen Einschränkungen. Die Regierung empfiehlt allerdings den sozialen Kontakt auch zu Hause auf ein Minimum zu reduzieren.