Das sind die neuen Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz
Nachdem die Zahl der Coronainfektionen in den letzten Tagen wieder erheblich gestiegen sind, kommt es zu weiteren Maßnahmen und Regeln. Ab heute, dem 1. November 2021, gilt die „3-G“-Pflicht am Arbeitsplatz, die in weiterer Folge zu „2,5-G“ wird.
Zudem sollen vor allem auf Ungeimpfte Verschärfungen zukommen.
Ab heute: Neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Ab heute (1. November 2021) gilt überall dort, wo der Kontakt am Arbeitsplatz mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, die „3-G“-Pflicht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen also geimpft, getestet, oder genesen sein. Auch Spitzensportlerinnen und -sportler müssen sich daran halten. In der Übergangsfrist, die bis zum 14. November andauert, kann statt eines „3-G“-Nachweises auch eine FFP2-Maske getragen werden.
Doch ab 15. November werden die Maßnahmen dann erneut strenger. Denn dann verlieren Antigen-Tests ihre Gültigkeit und nur noch PCR-Tests werden akzeptiert. Damit gilt auch die „2,5-G“-Pflicht. Dafür entfällt jedoch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz – anders als bisher, diesmal auch für Angestellte im Supermarkt. Kunden müssen jedoch weiterhin Masken an Orten tragen, die zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse dienen. Dazu zählen etwa Supermärkte, Apotheken und öffentliche Verkehrsmittel.
Strafen bis zu 3.600 Euro
Bei der Einhaltung der neuen Corona-Maßnahmen sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer angehalten, korrekt und verantwortungsbewusst zu handeln. Die jeweiligen Arbeitgeber kontrollieren, ob sich die Mitarbeiter an die vorgeschriebenen Regeln am Arbeitsplatz halten. Ist dies nicht der Fall, drohen laut dem Covid-19-Maßnahmengesetz saftige Strafen.
Arbeitnehmer müssen bei Zuwiderhandeln bis zu 500 Euro zahlen. Arbeitgeber sogar bis 3.600 Euro.
Mit den strengen Maßnahmen möchte die österreichische Regierung erreichen, dass die Impfbereitschaft der Einwohner steigt.