Coronavirus: Was darf ich in der Quarantäne tun?
Solltest du wegen des Coronavirus unter Quarantäne gestellt werden – was ist dann überhaupt verboten, was ist erlaubt?
Nur Donald Trump will es nicht wahrhaben – sonst hat es schon jeder begriffen, dass der Coronavirus im Moment die Welt in Atem hält. Die teils drastischen Maßnahmen, die derzeit in Österreich ergriffen werden, sollen die rasante Ausbreitung eindämmen. Damit soll verhindert werden, dass die Spitäler irgendwann überfordert sind. Nötig sind auch Quarantänemaßnahmen, also Menschen werden von anderen komplett abgeschottet. In Österreich sind ab sofort die Gebiete Paznauntal und St. Anton am Arlberg komplett unter Quarantäne gestellt – dort darf niemand hinein oder hinaus aus diesem Gebiet. Der Grund ist, dass Tirol drastischen Anstiege der Fallzahlen erlebt hat, vor allem Skiorte wie Ischgl.
Quarantäne wegen Coronavirus: Das richtige Verhalten
Abgesehen davon müssen Personen, die selbst mit dem Coronavirus angesteckt wurden und nicht in einem Krankenhaus betreut werden, daheim in Quarantäne bleiben. Das gilt auch für Personen, die sich angesteckt haben könnten – etwa, weil sie in Italien waren oder Kontakt mit Infizierten hatten. Diese häusliche Quarantäne oder häusliche Isolation soll die Ausbreitung verhindern. Konkret heißt es seitens des Sozial- und Gesundheisministeriums: „Zur Verhütung der Weiterverbreitung von COVID-19 kann für kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen Heimquarantäne angeordnet werden. Die Entscheidung trifft die Bezirksverwaltungsbehörde.“ Das kann so lange nötig sein, bis zwei negative Befunde innerhalb von 24 Stunden durchgeführt wurden.
Quarantäne wegen Coronavirus: Was nun?
Solltest du davon betroffen sein – was darfst du dann überhaupt noch?
Wohnung oder Haus verlassen: Nein, auf keinen Fall. Du musst in deinen eigenen vier Wänden bleiben. Auch Einkäufe oder Ausführen von Haustieren sind nicht erlaubt.
In den Garten gehen: Nur erlaubt, wenn kein Kontakt zu anderen Menschen möglich sind. Auf den eigenen Balkon darfst du also; auch der eigene Garten darf benutzt werden, wenn das Grundstück eingezäunt ist.
Auf Balkon oder Terrasse gehen: siehe oben. Nur möglich, wenn du keine andere Personen dort triffst.
Pizza bestellen: Du musst bei der Bestellung auf jeden Fall angeben, dass du unter Quarantäne stehst. Tust du das nicht, machst du dich strafbar. Der Lieferant muss die Pizza vor der Tür abstellen, du darfst keinen Kontakt haben. Das gilt auch für alle anderen Lieferungen.
Lebensmittel bestellen: Siehe oben. Kein Kontakt mit den Lieferanten, die Lieferung muss vor die Tür gestellt werden.
Mit dem Hund Gassi gehen: Nur im eigenen, abgezäunten Garten erlaubt. Du darfst mit dem Hund sonst nicht hinaus, sondern es müsste jemand anderer das übernehmen. Mit diesen Personen darfst du nicht in Kontakt treten, was schwierig sein könnte.
Restaurants besuchen: Nein, auf keinen Fall! In Österreich dürfen Restaurants, Kaffeehäuser und Bars täglich nur noch bis 15 Uhr geöffnet bleiben.
Wer versorgt mich? Wenn du als einzige Person im Haushalt in Quarantäne leben musst, können dich die anderen Personen versorgen. Mit denen solltest du aber nicht direkt in Kontakt treten (andere Räume, sonst Schutzmaske). Das Gesundheitsministerium meint dazu: „CoV-Patientinnen und -Patienten sollen sich möglichst in getrennten gut lüftbaren Räumen aufhalten, wenn Sie mit anderen Personen zusammenleben.“ Wenn du alleine lebst, musst du dich an soziale Dienste wie Caritas, Hilfswerk etc. wenden bzw. sogar die Polizei kontaktieren, damit dich diese versorgt. Wichtig ist auf jeden Fall, das Zuhause öfters zu putzen und Flächen zu desinfizieren. Und natürlich wieder ganz wichtig: Oft Hände waschen! Du musst auch täglich Kontakt mit dem Amtsarzt oder anderen Gesundheitsbehörden halten, die sich über deinen Zustand informieren und bei Bedarf helfen.
Coronavirus: Weitere Maßnahmen laufen
„Ab Montag müssen wir unser soziales Leben auf ein Minimum reduzieren“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Pressekonferenz der österreichischen Regierung am Freitag, den 13. März. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Möglichkeit von daheim arbeiten lassen.